Der Althoffblock im Dortmunder Kreuzviertel wird gerade durch den Eigentümer, den Spar- und Bauverein eG Dortmund, saniert. Die Nachbarschaftsinitiative Althoffblock, die sich aus Genossenschaftsmitgliedern (somit Anteilseigner:innen) zusammensetzt, sieht die aktuellen Eingriffe an den ab 1914 errichteten Häusern und den Vorgärten kritisch. Sie macht sich dafür stark, die prägenden Elemente der bislang weitgehend original erhaltenen Bauten zu erhalten. Vor allem die Eingangstüren sind dabei in den Blickpunkt gerückt – etliche wurden in jüngster Zeit ersetzt. Jetzt ist damit vorerst Schluss: Da die Häuser architektonisch ein rares Zeugnis der späten Gründerzeit (einen Wimpernschlag vor der Moderne) gelten, steht der Althoffblock nun unter vorläufigem Schutz als Denkmalbereich. Dies hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen. Als nächstes soll der Schutzstatus auch formell verankert werden.

Bereits am 5.Juni fand eine Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West statt, auf welcher ein Antrag der CDU-Fraktion auf Unterschutzstellung inklusive eventueller Sofortmaßnahmen einstimmig angenommen wurde. Er wurde zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet, wo folgerichtig am 27. Juni der Althoffblock als Denkmalbereich unter Schutz gestellt wurde und eine Denkmalbereichssatzung gemäß § 10 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) für den Bereich der Gebäudeensembles des Althoffblocks aufzustellen. Errichtet wurde der Wohnbereich rund um die Althoffstraße ab 1914. Sie liegt am Rand der westlichen Innenstadt Dortmunds. In insgesamt vier Bauphasen entstanden bis in die 1930er Jahre sieben Karrees mit viergeschossigen Wohngebäuden. (db, 24.7.24)


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