Der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen – auch bei der Sache mit den Kirchen und ihren Bauten kommt es im Ernstfall aufs Detail an. Weniger Mitglieder, weniger Personal, weniger Geld, durch all das sehen sich die beiden großen christlichen Konfessionen immer drängender gezwungen, ihren Gebäudebestand – darunter auch die Kirchenbauten – deutlich zu reduzieren. Expert:innen schätzen, dass in den kommenden Jahren von den rund 44.000 evangelischen und römisch-katholischen Gemeindekirchen ein Drittel bis die Hälfte in Frage gestellt werden. Das kann Abriss bedeuten, aber ebenso eine andere bzw. erweiterte Nutzung oder eine (gesicherte) Stilllegung. Genug, dass sich im März 2025 „im Auftrag des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (…) staatliche, kommunale und kirchliche Fachleute“ zusammengetan, einen Appell aufgeschrieben und durch die Gremien gebracht haben, der heute Mittag veröffentlicht wurde.
Dieser Appell, erarbeitet auf der Ebene der Entscheidungsträger:innen, richtet sich „an alle Betroffenen und Interessierte, insbesondere an politisch Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen, an Entscheidungstragende in den Denkmalämtern und -behörden der Länder sowie Kommunen, in den (Erz-)Diözesen sowie Landeskirchen sowie an Planende“. Die Forderungen oder Anregungen sind nicht revolutionär – das Besondere liegt eher darin, man hat sich gemeinsam darauf hat einigen wollen und können. Und dass man sich vor Ort endlich auf das ein oder andere hilfreiche Detail wird berufen können.

Hildesheim, Zwölf Aposteln, 1967, Dieter Oesterlen, im November 2025 wegen vermuteter statischer Mängel bis auf Weiteres geschlossen (Bild: Luftbild, 1967, via kirchengemeindelexikon.de)
Teilen und mischen
Der Konsens umfasst die Feststellung, dass die rund 44.000 evangelischen und katholischen Kirchen und Kapellen und Deutschland, davon 90 Prozent unter Denkmalschutz, als „Andersräume“ identitätsstiftend für die Gesamtgesellschaft seien. Da das Geld aus Kirchensteuermitteln knapp werde, müsse man über neue Formen der Nutzung nachdenken. „Gerade in geteilter Nutzung und Trägerschaft ergeben sich neue Chancen. Kirchen können so besondere, auch spirituelle Orte für ihr Umfeld bleiben.“ Bei Nutzungsänderungen „sollten betroffene Akteure beteiligt sein“, so der Appell.
Dafür müsse man Rahmenbedingungen und Verfahren „vertrauensvoll und auf Augenhöhe“ abstimmen und in der Praxis verankern. Denn, darin seien sich Kirche und Denkmalpflege einig, Leerstand und Abriss seien durch eine Nutzung zu vermeiden. Länder und Kommunen seien aufgefordert, sich dabei „mitgestaltend, ermöglichend, beratend und wegweisend“ einzubringen. Und, dieser Punkt könnte entscheidend sein, für diese Prozesse werden die kirchlichen Akteur:innen aufgefordert, „ausreichend Zeit und Raum“ zu geben. Denn, es müssen alle rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig geklärt und dann auch eingehalten werden.

Wolfsburg, Hl. Geist, Alvar Aalto, 1962, im Oktober 2025 wegen wohl unsicherer Dachkonstruktion vorübergehend geschlossen (Bild: Amtenbrink, CC BY SA 4.0, 2012)
Feine Unterschiede
Auch seien „Nutzungsperspektiven erweitert“ zu denken, zu erproben und bei Eignung dann auch transparent und denkmalschonend umzusetzen. Ergänzungen und Veränderungen sollen sich einfügen oder durch eine gute, etwa durch Wettbewerbe geförderte, zeitgenössische Qualität erkennbar machen. Dabei müsse man Belange wie „Brandschutz, Haus- und Sicherheitstechnik, Sanitäranlagen, Interventionen zur Barrierearmut“ ernst nehmen, aber dann angemessen und mit Augenmaß umsetzen. Deutlich, und hier liegt eines der wesentlichen Details, wird zwischen „künstlerischer und liturgischer Ausstattung“ unterschieden – bei der ersten Kategorie (etwa Prinzipalstücke) greifen die Rechte der Kirche (stärker), bei der letzteren (etwa Skulpturen, Wandbildern und Glasmalerei) seien „Schutz und Erhalt vorrangig“. Beim Umgang mit Sitzmöbeln wird etwas mehr Flexibilität angedeutet, insgesamt wird eine Dokumentation vor Veränderungen angeraten.
Das Papier wurde „insbesondere zwischen den Vertretenden von Denkmalbehörden der Kommunen und Länder einerseits sowie Bau- und Denkmalverantwortlichen der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Deutschlands andererseits diskutiert und dokumentiert“. Oder, in nicht-amtliche Sprache übersetzt, man hat sich eigentlich offiziell geeinigt, ohne es mit allem Zipp und Zapp zur rechtlich bindenden Leitlinie zu erklären. Das ist ein sehr lobenswerter Schritt nach vorn, während die Veränderungen, Schließungen und Abbrüche leider aktuell mit Siebenmeilenstiefeln davonrennen. (kb, 13.11.25)
