Wenn eine Veranstaltungsankündigung schon im Titel mit Anführungszeichen hantiert, dann geht es um Probleme oder Ironie oder Unsicherheit. In diesem Fall hat sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) die Bauten der (hier wären sie) “Ostmoderne” vorgenommen. Gemeint sind die “zwischen 1945 und 1965 in der sowjetischen Besatzungszone” errichteten Architekturen. Schon die Begriffsfindung für diese Epoche bereitet den Fachleuten Kopfzerbrechen, man will weder vereinnahmen noch verharmlosen. Seit einigen Jahren scheint sich für diese Zeit der Stilbegriff der “Ostmoderne” durchzusetzen.

Die Stilformen der Ostmoderne, so die Veranstaltungsankündigung, würden sich von denen im Westen zu dieser Zeit unterscheiden – und würden eben dort bislang kaum Anerkennung finden. Dem will die DSD nun abhelfen: mit der Veranstaltung “Bauten der ‘Ostmoderne’ unter Denkmalschutz”, einem Tagesseminar zur Baustilkunde, das am 16. August 2018 von 9 bis 17 Uhr statt im Nicolaihaus der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (Brüderstraße 13, 10178 Berlin) stattfindet. Denn viele Bauten der DDR-Zeit stehen – ob aus geschichtlichen, städtebaulichen, künstlerischen oder weiteren Gründen – bereits unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund werden im Tagesseminar die Aufgaben bei Sanierungen von Bauten der Ostmoderne und gelungene Praxisbeispiele vorgestellt. Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben, weitere Informationen unter: 0228 9091-426, denkmalakademie@denkmalschutz.de. (kb, 21.6.18)

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