Und wieder einmal hat ein Investor erreicht, was er wollte: Berlins oberste Denkmalbehörde hat am 6. Juni erklärt, dem Abbruchantrag für den ehemaligen Gloria-Palast (1953) auf dem Kurfürstendamm zuzustimmen. Das Landesdenkmalamt hatte kein Einverständnis signalisiert, gemäß dem Berliner Denkmalschutzgesetz entscheidet in diesem Fall die Oberste Denkmalschutzbehörde den Dissens. Die Begründung kann man getrost unter “das Übliche” verbuchen – in der Pressemitteilung heißt es: “Die Auswertung der Gutachten ergab, dass der Erhalt der denkmalbestimmenden Substanz durch die erforderliche Sanierung nicht möglich ist. Ohnehin ist durch in der Vergangenheit erfolgte Umbaumaßnahmen die Denkmalauthentizität bereits erheblich beeinträchtigt.”

Das ehemalige Kino, über das wir bereits berichtet haben, hatte im Sommer 2015 den Eigentümer gewechselt. Unter dem Namen „Gloria Galerie“ kauften die Firmen Centrum Holding (Düsseldorf) und RFR Holding (Frankfurt am Main) auch zwei Nachbargebäude: das postmoderne Wohn- und Geschäftshaus am Ku’damm 13/14 sowie den anschließenden 1899 errichteten Gründerzeitbau Ku’damm Nummer 15, der ebenfalls denkmalgeschützt ist und in die Neubauten einbezogen werden soll. Der PoMo-Bau – keiner der Schlechtesten seiner Zeit! – wird definitiv fallen, und nun also auch der Gloria-Palast. Angesichts der Ödnis, die statt ihrer entstehen soll, wiegt dieser Verlust umso schwerer. (db, 7.6.17)

Berlin, Gloria-Palast im Jahr 1985 (Foto: Willy Pragher, Bild: Deutsche Digitale Bibliothek, CC BY 3.0)

Berlin, Gloria-Palast im Jahr 1985 (Foto: Willy Pragher, Bild: Deutsche Digitale Bibliothek, CC BY 3.0)

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