Vor dem Oberverwaltungsgericht hat die späte Berliner Platte einen Sieg errungen: Wie der Tagesspiegel berichtet, wurde die Klage der Besitzer gegen den Schutzstatus der Häuser in der Wilhelmstraße abgewiesen. Die Bauten beruhen auf der modifizierten WBS 70-Platte. Für dieses Ensemble wurde 2018 nach langen Vorüberlegungen das “Erhaltungsgebiet Wilhelmstraße” ausgewiesen. Damit sind bauliche Veränderungen oder gar ein Abbruch genehmigungspflichtig. Fertiggestellt 1992, atmen die Plattenbauwohnblöcke nahe der ehemaligen Mauer noch den Geist der späten DDR. Zwischen der Behren- und Voßstraße, entlang der Wilhelmstraße, nahe dem DDR-Ministerium des Inneren entstanden seit den späten 80er Jahren beliebte Domizile für die Elite dieser Zeit. Hier wohnten keine Geringeren als z. B. Gregor Gysi, Angela Merkel oder Kati Witt.

Die standardisierte Konstruktion wurde – typisch für die späten Plattenbauten – mit Materialwechseln, Vor- und Rücksprüngen so abwechslungsreich als möglich gestaltet. Während die Häuser in der Wilhelmstraße 56-59 bereits einem Investorenneubau weichen mussten, dürfte dieses Schicksal den Nachbarhäuser nun wohl erspart bleiben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nicht nur den städtebaulichen und geschichtlichen Wert des Ensembles. Es betonte zusätzlich den Faktor Nachhaltigkeit: Funktionierender, entwicklungsfähiger und vermarktbarer Baubestand sei schon allein aus Klimaschutzgründen erhaltenswert. (kb, 12.8.20)

Berlin, Wilhelmstraße (Bild: Gunnar Klack, CC BY SA 2.0, via flickr.com, 2017)

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