Heute war der Umbau der Berliner St.-Hedwig-Kathedrale vor dem dortigen Landgericht: Bereits im Januar 2019 hatte das Gericht zwei Klagen zu diesem Thema abgewiesen. Nun sollen zwei Urheberrechtsklagen verhandelt werden. Seit 2018 ist St. Hedwig bereits geschlossen, eine „Baustellenbespielung“ sorgte für Aufregung, 2019 schienen die tiefgreifenden Arbeiten im Innenraum schon begonnen zu haben. Die Bischofskirche und Basilica minor entstand 1773 als erster katholischer Kirchenneubau Berlins nach der Reformation. Später bemühten sich mehrere Architektengrößen um die Kathedrale – bis 1932 Clemens Holzmeister, bis 1963 Hans Schwippert, bis 1978 Hans Schädel und Hermann Jünemann. Prägend blieb Schwipperts Kapellenkranz mit offenem Zugang zur Unterkirche.

2013/14 wurden zur „Modernisierung“ Sichau & Walter Architekten GmbH und Leo Zogmayer ausgewählt. Demnach ginge Schwipperts „Doppelkirche“ verloren. Bundesweit regten sich Proteste. Da sich Bezirksamt (dafür) und Landesdenkmalamt (dagegen) nicht einig waren, genehmigte die Oberste Denkmalschutzbehörde die Maßnahme. Nun wollen sechs an der Nachkriegsfassung von St. Hedwig beteiligte Künstler/deren Nachfahren mithilfe des Urheberrechts juristisch die Sanierung verhindern. Zunächst wurde ein Termin im Oktober 2019 abgesagt, später kam Corona dazwischen. Das Gericht gab heute Nachmittag bekannt, dass die Umgestaltung nicht gegen die eingeklagten Urheberrechte verstoße. Damit dürfte die moderne, über zwei Geschosse hinweg offene Raumgestaltung von St. Hedwig in Kürze endgültig verloren gehen. (kb, 14.7.20)

Berlin, St. Hedwig (Bild: Schlaier, gemenfrei)

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