Still und leise wurden im März drei Berliner Wohnanlagen der 1970er unter Denkmalschutz gestellt: die “Schöneberger Terrassen”, 1976-79 nach Plänen von Waldemar Poreike (1927-2014) errichtet, die 1972 fertiggestellte “Pyramide” an der Kleiststraße von Fridtjof Schliephacke (1930-1991) und der Sozialpalast (1974-1977, heute “Pallasseum”), für den Jürgen Sawade (1937-2015) verantwortlich zeichnete. Allen gemein ist, dass sie im Stadtteil Schöneberg stehen und dass sie so bekannt wie umstritten sind. Insbesondere die Plattenbauten der Schöneberger Terrassen stehen wegen Ästhetik und Asbestbelastung in Dauerdiskussion. Pallasseum und Pyramide hatten ebenfalls (sozial) schwierige Zeiten, sind als Wohnorte mittlerweile jedoch wieder beliebt.
Auch die Unterschutzstellung der wuchtigen Wohnanlagen steht nun in der Kritik: Die Entscheidung des Landesdenkmalamts sei nicht in Abstimmung mit dem Bezirksamt geschehen, bemängeln sowohl die SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg als auch der stellvertretende Ortsbürgermeister Jörn Oltmann (B90/Grüne) die Entscheidung des Kultursenators Klaus Lederer (Linke). Die SPD sieht in den Bauten “bedeutende Zeugnisse ihrer Zeit”, kritisiert aber das Verfahren “von oben herab”. Die CDU hält Pyramide, Pallasseum und Terrassen “nicht gerade (für den) Ausdruck städtebaulicher Schönheit” und will den Senator nach den Gründen für seine Entscheidung fragen. Müssen wir wirklich erläutern, dass “Schönheit” kein Denkmal-Kriterium ist, oder empfehlen wir den Fragestellern einfach den Blick ins Denkmalschutzgesetz? (db, 17.7.17)