Es ist eine adventliche Nachricht: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied heute, dass die Corvinuskirche in Hannover-Stöcken ein Kulturdenkmal ist. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) hatte den fünfeckigen Bau von Roderich Schröder (1962) 2011 unter Schutz gestellt. 2012 wurde die Kirche entwidmet und seitens der Gemeinde ein Abriss erwogen. es kam zum Rechtsstreit. Dr. Stefan Winghart, Präsident des NLD in dessen heutiger Pressemeldung, sieht sein Amt bestätigt, “dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung fortbesteht.”

Zuvor war das Verwaltungsgericht Hannover zu einem anderen Schluss gekommen: Das NLD hätte die niedersächsischen Nachkriegskirchen insgesamt bewerten müssen. Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg dürfte daher bundesweite Beachtung finden – geht es doch grundlegend um die Bewertungskriterien für eine Denkmalausweisung. Das Oberverwaltungsgericht hob, neben architektonischen und künstlerischen Punkten, vor allem die kirchengeschichtliche Bedeutung der Corvinuskirche hervor. Referatsleiter Rocco Curti, Experte für die Nachkriegsmoderne im NLD, freut sich über die geschaffene Klarheit: “Die nur gemeinschaftlich zu bewerkstelligende denkmalpflegerische Erhaltungsaufgabe steht jetzt allerdings erst an.” (kb, 8.12.14)

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