Die Geplante Neubebauung hinter dem Kino Kosmos (in dem 1973 der Film „Die Legende von Paul und Paula“ Premiere feierte) in Berlin ist denkmalrechtlich unzulässig. Im Urteil des Verwaltungsgericht Berlin vom 20. November 2025 ging es um die Vorab-Klärung der Frage, ob innerhalb des Denkmalensembles „I. Bauabschnitt Karl-Marx-Allee“ und in unmittelbarer Nähe des bekannten Einzeldenkmals ein konkaver Neubau entstehen kann.

Die zuständige Denkmalbehörde argumentierte, der geplante Baukörper schiebe sich optisch seitlich am Kinosaal vorbei und beeinträchtige damit dessen städtebauliche Wirkung als Solitär. Auch würden die ursprünglich weiteren Freiräume beiderseits des Kinos stark eingeschränkt, was die städtebauliche Qualität beeinträchtige. Dieser Sichtweise hat sich das Verwaltungsgericht angeschlossen und die Genehmigungsfähigkeit des Neubauvorhabens verneint. Gebaut wurde das Kosmos 1960-62 nach Plänen von Josef Kaiser und Heinz Aust. Nach 1989 wurde es von der UFA übernommen und 1996 zum Multiplex-Kino umgebaut. 2005 endete der Kinobetrieb, seither ist das Kosmos Veranstaltungszentrum. (db, 6.3.26)

Berlin, Kino Kosmos, Karl-Marx-Allee (Bild: Jean Pierre Dalbéra via Wikimedia Commons, CC BY 2.0)

Berlin, Kino Kosmos, Karl-Marx-Allee (Bild: Jean Pierre Dalbéra via Wikimedia Commons, CC BY 2.0)

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