Ein Eigentümer hat Fakten geschaffen und kommt durch: Die ehemalige Tankstelle an der Bilker Allee in Düsseldorf, zuletzt unterm Namen „Brause“ Sitz des Kulturvereins Metzgerei Schnitzel e. V., darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weiter abgerissen werden. Die Stadt wird keine Rechtsmittel einlegen und die Baustelle wieder freigeben. Ursprünglich lief ein Unterschutzstellungsverfahren für die Großtankstelle aus den 1950ern. In dessen Verlauf hat der Eigentümer, der auf dem Gelände Wohnungen plant, den Abriss der Anlage angezeigt und im November 2019 überraschend die Bagger anrücken lassen. Die Arbeiten wurden gestoppt und die Baustelle versiegelt.

Das Gericht befand nun, dass der Abriss ohne Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz und die Bauordnung erfolgt sei (AZ 28 L 3297/19). Die in der Bauordnung NRW vorgesehenen Fristen wurden seitens des Eigentümers eingehalten. Daran ändert auch die Eintragung in die Denkmalliste am 26. November 2019 nichts. Es wurde zwar deutlich, dass das Gebäude vor den Abbrucharbeiten als Denkmal einzustufen war, diese Eigenschaft habe sie aber durch die entstandenen Schäden verloren. Klargestellt wurde auch, dass ein laufendes Denkmalverfahren ohne förmliche vorläufige Unterschutzstellung kein wirksamer Schutz sei. Die Stadt Düsseldorf bedauert, dass das Vorgehen des Investors durch Gesetzeslücken möglich war und wird die Abläufe zukünftig anpassen. Zu spät für die “Brause” … (db, 9.3.20)

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