“Es gibt keinen Grund, über Kirchen anders zu befinden als – sagen wir – über ein Theater.” So wertet die Kunsthistorikerin Prof. Barbara Welzel von der TU-Dortmund – in einem aktuellen Interview, das die WAZ mit ihr und dem Essener Diözesanbaumeister Thomas Tebruck führte – die geplante NRW-Denkmalschutzgesetz-Novelle. Denn darin ist für Kirchbau-Fragen ein gesonderter Sakralausschuss vorgesehen. Denkmalpflege sei jedoch, so Welzel, kein Einzelinteresse, sondern eine allgemeine Verpflichtung, bis hinauf zu den Ebenen Europa und UNESCO, so auch das Votum von Experet:inenngremien wie dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz. Tebruck hingegen versteht die Aufregung um den geplanten Ausschuss nicht: “Dieses Gremium soll den Minister, die Ministerin in Streitfällen beraten. Das wird extrem selten der Fall sein.” In Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen gebe es bereits Ähnliches.

Frühe Umnutzungen: Bielefeld, links: Martinikirche, 1898 eingeweiht, 2005 umgenutzt zu gastronomischen Zwecken (Bild: Karin Berkemann, 2019); rechts: Paul-Gerhardt-Kirche, 1958 eingeweiht, 2008 umgewandelt in Synagoge (Bild: Andy1982, CC BY SA 3.0, 2008)

NRW hat eine lange Tradition in der Schließung und im Abriss, aber auch in der Umnutzung von Kirchenbauten. Wo nach 1900 und vor allem nach 1945 in der Fläche ein dichtes (und zudem oft höchst qualitätvolles) Netz an liturgischen Räumen entstand, sind die bundesweiten Umwälzungen besonders deutlich greifbar. In den Ballungsräumen wird besonders in den ehemaligen Stadterweiterungsgebieten ausgedünnt, in den Tagebauregionen werden ganze Dörfer abgewickelt. Damit offenbart sich in NRW brennglasartig ein Konflikt, der aktuell bundesweit ausgetragen wird. Je stärker die großen christlichen Konfessionen ihre Mitglieder- und Finanzstärke schwinden sehen, desto sensibler reagieren sie auf – gefühlte oder reale – Einschränkungen ihrer Sonderrechte und ihrer Verfügungshoheit über den Gebäudebestand.

Düsseldorf-Bilk, Bruderkirche, 1970 eingeweiht, 2020 abgerissen für Wohnbauten (Bild: Wiegels, CC BY SA 3.0, GFDL, 2009)

Jüngste Verluste: Düsseldorf-Bilk, Bruderkirche, 1970 eingeweiht, 2020 abgerissen für Wohnbauten (Bild: Wiegels, CC BY SA 3.0, GFDL, 2009)

Am Ende läuft es auf eine simple Frage hinaus, die je nach Perspektive anders formuliert wird: Versteht sich der staatliche Denkmalschutz als Aufgabe von der und für die Allgemeinheit? Und begreift sich Kirche als Teil dieses Staates, in dem ihr als Kulturträgerin ebenso Rechte wie Pflichten zukommen? Solange die beiden großen christlichen Konfessionen bestimmte Privilegien (Kirchensteuer, staatliche Zuschüsse zu Bauvorhaben u. v. m.) in Anspruch nehmen, haben sie auch die Verantwortung, ihre Denkmale nach allgemeinen gesellschaftlichen Regeln zu erhalten und zu öffnen. Oder, positiv formuliert: Es stünde Kirche gut zu Gesicht, die ihr zugehörigen Menschen und Bauten gleichermaßen mit Sorgfalt zu pflegen und zu hegen. Um das konkret auszuhandeln, sollten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen vollauf genügen. Und ob NRW überhaupt ein neues Denkmalschutzgesetz braucht, darf energisch infrage gestellt werden. (5.9.21)

Karin Berkemann

Online-Petition der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gegen die geplante Denkmalschutzgesetz-Novelle

Ganze Stadtteile: Duisburg-Rheinhausen, St. Barbara (1964 geweiht, 2011 profaniert, punktuelle kulturelle Nutzungen) ist nur eines von mehreren Sorgenkindern im Quartier (Bild: © Steffen Schmitz (Carschten), wikimedia commons, CC BY SA 4.0, 2014)

Titelmotiv: Emsdetten, Hl. Geist (1972, Dieter Georg Baumewerd), immer mal wieder in der Diskussion (Bild: Hobusch, CC BY SA 4.0)

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