Das Verwaltungsgericht Aachen hat durch Urteile vom 7. Juli 2025 entschieden, dass die Stadt Düren die „Wohnanlage Im Eschfeld“ als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eintragen durfte. Gegen die Eintragung als Denkmal hatten drei Bewohner der Siedlung geklagt. Die ineinander verschachtelten Terrassenhäuser wurden 1969-71 nach Plänen von Wolfgang Meisenheimer (*1933) gebaut; der Architekt und Bildhauer wohnt auch selbst noch heute hier. Ein weiterer Entwurf von ihm ist unter anderem das „Haus Pehnt“ in Köln Weiden, 1976/77 urspünglich für den Afrikanisten Franz Rottland errichtet. Nach seinem Diplom an der RWTH Aachen war Meisenheimer 1959-61 Mitarbeiter von Hans Schwippert und ab 1964 als selbstständiger Architekt tätig. Von 1978 bis 1998 lehrte er an der Fachhochschule Düsseldorf Grundlagen des Entwerfens, war auch lange Jahre Dekan des Fachbereiches Architektur. Die Düsseldorfer Heftereihe „ad“ geht auf ihn zurück, zudem ist er Autor zahlreicher Fachbücher.

Die jetzige Urteilsbegründung zeigt, dass sich das Gericht mit Werk und Theorie von Wolfgang Meisenheimer offensichtlich auseinandergesetzt hat. Dort heißt es unter anderem: „Bei der aus vierzehn zweigeschossigen, miteinander verbundenen Terrassenhäusern bestehenden Wohnanlage (…) handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen. Die Wohnanlage ist als Zeitdokument der Architekturgeschichte bedeutend für die Geschichte des Menschen. Die architektonischen Besonderheiten liegen zum einen in der besonderen äußeren Gestaltung der Häuser, die trotz ihrer deutlich voneinander abweichenden Größe u. a. wegen ihrer weiß geschlämmten Außenwände aus Kalksandstein als einheitliches Ganzes erscheinen. Zum anderen verfügen die Gebäude im Inneren in unterschiedlichem Umfang auch über besondere, architekturgeschichtlich bedeutsame Merkmale, zu denen u. a. wandfeste Skulpturen und Reliefs gehören. Die Unterschutzstellung auch des Inneren der Wohnhäuser gehört dabei zum Regelfall der denkmalrechtlichen Sicherung eines Baudenkmals.“ Gegen die Urteile können die Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet. Aktenzeichen: 5 K 202/24, 5 K 203/24 und 5 K 204/25. (db, 5.8.25)

Düren-Rölsdorf, Haus Jochims 1969 (Bild: HP Wolfgang Meisenheimer)

Düren-Rölsdorf, Haus Jochims 1969 (Bild: HP Wolfgang Meisenheimer)

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