“Zu der erhaltenswerten Bausubstanz einer Stadt gehören nicht nur Bauten, die älter als der Zweite Weltkrieg sind. Sondern auch Bauten der Nachkriegsmoderne”. Mit diesen Worten zitieren die Düsseldorfer Nachrichten (WZ) Jörg Heimeshoff, den damaligen Leiter der Denkmalschutzbehörde der Stadt Düsseldorf. Schon 2015 betonte man hier die wachsende Bedeutung der Nachkriegsmoderne, was sich folgerichtig auch in den Unterschutzstellungen niederschlägt.

Hierbei beruft man sich 2017 ausdrücklich auf das BDA-Positionspapier “Bauen braucht Haltung” (2016). So finden sich im Jahresbericht der Behörde (im poetischen Amtsdeutsch heißt das: “Öffentliche Informationsvorlage 41/12/2017. Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das Jahr 2016”) auch verschiedene frischgebackene Denkmale der Architekturmoderne: z. B. das Bürohochhaus der Merowinger Straße 103 (1956, P. Steinebach), das Gebäude in der Berliner Allee 69 ( 1959, T. Miller), die Bergische Kaserne in Hubbelrath (1937/ 38, C. Bassler) oder das “Ehrenmal” an der Anton-Betz-Straße (1957). Für viele dieser Bauten steht nun die Sanierung an, darunter etwa die 1957 (Friedrich Tamms, Fritz Leonhardt u. a.) fertiggestellte Theodor-Heuss-Brücke. Auch am Umgang mit dieser gattungsbildenden Schrägseilbrücke wird sich erweisen müssen, welche Bedeutung der Denkmalpflege in der Abwägung der Güter dann tatsächlich beigemessen wird. (kb, 4.3.17)

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