Wir haben bereits mehrfach über die Debatte berichtet, nun ist es besiegelt: Das denkmalgeschützte Finanzamt in Saarbücken darf abgerissen werden. Anfang 2021 wurde der Bau geräumt, im Herbst 2023 stellte die Landesregierung einen Abrissantrag, entzog dem Landesdenkmalamt die Zuständigkeit und übergab sie dem Bildungsministerium, letzte Woche stimmte das Kulturministerium dem Abriss zu. Lange wurde über die Zukunft dieses Baus diskutiert, der von 1949 bis 1952 nach Entwurf des Regierungsbaurats Friedrich-Karl Rheinstädter sowie des Baurats und Ingenieurs Walter Wundrack errichtet wurde. Das Gebäude gehört zu den wichtigsten Denkmälern der Saarmoderne und steht wie der Pingusson-Bau in der Tradition der französischen Moderne.

Während nun die Detailplanungen für den Abriss des Gebäudes beginnen, scheint die Zukunft des Grundstücks bereits geklärt. Gesucht wird ein Investor, der das Grundstück kauft und nach einem Konzeptverfahren ein neues Bürogebäude errichten soll. Die Entscheidung ist nicht nur aus denkmalfachlicher Perspektive in der Kritik, sondern insbesondere auch aufgrund des behördlichen Vorgehens der Landesregierung. Zwar ist es rechtlich zulässig, die Abrissentscheidung aus dem Denkmalamt zu lösen, zugleich ist es mehr als bedenklich, einen solchen Präzedenzfall geschaffen zu haben. Als Grund dafür gab das Land die hohen Sanierungskosten an – und die Erwartung einer großen Einkunft durch den Verkauf des landeseigenen Grundstücks. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisierte in einem offenen Brief das Abriss-Vorhaben erneut scharf. (pk, 17.7.24)

Anmelden

Registrieren

Passwort zurücksetzen

Bitte gib deinen Benutzernamen oder deine E-Mail-Adresse an. Du erhältst anschließend einen Link zur Erstellung eines neuen Passworts per E-Mail.