Es ist selten genug und daher umso mehr ein Grund zur Freude: In Zürich stellte das Gericht klar, dass – im Fall der Gartenstadt Friesenberg – Denkmalschutz vor Einzelinteresse geht. Ganz konkret kämpfte der Schweizer Heimatschutz seit 2017 (auch juristisch) gegen die Preisgabe der 1920er-Jahre-Siedlung. Ende 2016 hatte der Stadtrat von Zürich beschlossen, die Gartenstadt inkl. des ehemaligen Genossenschaftshauses nicht unter Denkmalschutz zu stellen und aus dem Inventar zu entlassen.

Die Begründung des Heimatschutzes für den Protest: “Es handelt sich um das schweizweit beeindruckendste Zeugnis der ‘Gartenstadt’-Bewegung.” Die meisten der Häuser entstanden in den 1920er Jahren. Hervorzuheben sind vor allem die Bauten der ersten beiden Etappen, die nach Plänen des Architekten Fritz Reiber erstellt wurden. Doch gerade ihre Besonderheit, die sozial, gesundheitlich und ästhetisch begründeten Grünflächen der Gartenstadt, sollten der Siedlung (fast) zum Verhängnis werden. Die einstige Bauherrin und heutige Eigentümerin, die Familienheim-Genossenschaft, wollte abreißen und verdichtet neu bauen. Dem schob das Verwaltungsgericht nun einen Riegel vor: Der Stadtrat muss die Häuser der ersten beiden Bauetappen unter Denkmalschutz stellen, ein Abriss ist damit vorerst abgewendet. Noch ist unklar, ob Zürich gegen das Urteil, das zum Präzenenzfall werden könnte, Einspruch erheben will. (kb, 7.2.19)

Zürich, Gartenstadt Friesenberg (Bild: Michael L. Rieser, gemeinfrei, 2014)

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