“Bundesregierung bremst Paternoster aus” titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 28. Mai. Gemeint ist eine neue Arbeitsschutzverordnung, deren Konsequenzen auch den guten alten “Umlaufaufzug” treffen könnten. Die Technik aus dem Gütertransport wurde 1884 auch für den Personenverkehr angewandt: Mehrere Fahrgastkabinen laufen in Endlosschleife, jeder kann in jedem Geschoss je nach Bedarf ein- und aussteigen.

Seine Blüte erlebte der Paternoster im frühen 20. Jahrhundert, um mit den 1970er Jahren an Bedeutung zu verlieren. Verblieben sind einige “Liebhaberstücke” wie der legendäre Paternoster im Kölner WDR-Gebäude. Nun wurde eine neue Version der “Betriebssicherheitsverordnung” beschlossen, die zum 1. Juni 2015 in Kraft treten soll. Hieraus zitiert die FAZ Anhang 1, Unterpunkt 4.4: “Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten benutzt werden.” Das hieße, z. B. ein Behördenpaternoster dürfte nicht mehr von Besuchern des Hauses, sondern nur noch von speziell geschulten Bediensteten bestiegen werden. Gehts noch? (kb, 28.5.15)

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