2020 stehen gleich zwei besondere Jubiläen an: 70 Jahre Kunst am Bau in Deutschland und 30 Jahre Wiedervereinigung. Den Auftakt für eine kleine Veranstaltungsreihe dazu bildet das Symposion “Kunst am Bau in der DDR – gesellschaftlicher Auftrag, politische Funktion, stadtgestalterische Aufgabe” in Berlin (Akademie der Künste, Plenarsaal, Pariser Platz 4, 10117 Berlin) am 24. Januar 2020 zwischen 10 und 20 Uhr. Die Tagung bildet eine Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie der Akademie der Künste/Berlin.
Die Veranstalter verstehen Kunst am Bau “als Auftragskunst Bindeglied zwischen Architektur, Kunst, Politik und Stadtgestaltung”. Nach ersten Anfängen in den 1920er Jahren entwickelte sie sich im zweigeteilten Deutschland zwischen den Blöcken zum kulturpolitischen Aushängeschild. 1950 legte die Kulturverordnung fest, dass bei staatlichen Projekten ein bis zwei Prozent der Baukosten in Kunst investiert werden müssen. Nach der Wiedervereinigung verloren viele dieser Kunstwerke aus DDR-Zeiten ihren ursprünglichen Deutungszusammenhang, teils auch ihr angestammtes architektonisches Umfeld. Die Berliner Tagung möchte nun auf Werte und Chancen dieses kulturellen Erbes aufmerksam machen. Um Anmeldung wird gebeten unter: Dr. Ute Chibidziura, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, KunstamBau@bbr.bund.de. (kb, 13.12.19)
Berlin, Staatsratsgebäude, Wandgestaltung von Fritz Kühn (Bild: BBR/Cordia Schlegelmilch)