Denkmalschutz kann nur dann gut funktionieren, wenn nicht die Hauseigentümer:innen selbst und alleine darüber bestimmen – vor allem, wenn ein solches Gebäude dem Land oder der Kommune gehört. Deshalb sorgt die föderale Gesetzgebung normalerweise klug dafür, dass die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege zwischen Kommune und Bundesland auf mehrere Schultern verteilt werden. Das könnte sich in Nordrhein-Westfalen rasch ändern, wenn es nach der Änderung der Landesbauordnung „und weiterer Vorschriften im Land“ geht, die am 14. Juli 2025 eingebracht wurde. Auf diesem Wege will die Landesregierung, so das Argument, die Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundes umsetzen. NRW will damit den Umgang mit Anlagen regeln, die der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz oder dem Schutz der Bevölkerung dienen könnten – eine Denkmalkategorie, die bezeichnenderweise nicht näher definiert wird. Damit würde die Ministerin (für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) künftig alleine über das Schicksal solcher Baudenkmale entscheiden – ohne die Fachämter und die Kommunen einzubeziehen.

Die geschlossene Verbändeanhörung zur Gesetzesinitiative endete bereits am 21. August 2025, also noch in der klassischen Sommerpause. Daher äußert sich nun der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL), der formell nicht angehört wurde, via Pressemeldung. Tobias Flessenkemper, Vorsitzender des RVDL, betont unter Berufung auf die Haager Konvention zum Schutz des Kulturgutes: „Gerade in einer sich wandelnden und von globalen Krisen gebeutelten Welt sind historische Bauten wichtige Bezugspunkte, die es zu schützen gilt. Mehr denn je braucht unser kulturelles Erbe ein starkes bürgerschaftliches Engagement, das durch eine solche undemokratische Vorgehensweise aber missachtet und ausgebremst wird.“ Entsprechend engagierte sich der RVDL als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW schon vor drei Jahren gegen die Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Diese hat 2022 bereits in die Kompetenzen der Fachämter eingegriffen, doch zumindest eine Evaluierung des Gesetzes zugesagt. Vor diesem Hintergrund fordert der RVDL nun die Ministerin auf, diese Evaluierung endlich durchzuführen und von der jüngsten Gesetzesinitiative zurückzutreten. (kb, 24.8.25)

Düsseldorf, der Landtag (selbst ein Fall für den Denkmalschutz) vom Rheinturm aus (Bild: Kevin P. Nichols, gemeinfrei, 2009)

Düsseldorf, der Landtag (selbst ein Fall für den Denkmalschutz) vom Rheinturm aus (Bild: Kevin P. Nichols, gemeinfrei, 2009)

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