Bereits seit Anfang der 1990er Jahre stand das Islamische Zentrum Hamburg unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes. Am 23. Juli hat das Deutsche Innenministerium unter Nancy Faeser das IZH und alle seine Unterorganisationen verboten: Es handele sich bei dem bundesweit agierenden schiitischen Verein um eine „extremistische Organisation des Islamismus, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so die Presseerklärung. Laut dem deutschen Inlandsgeheimdienst gilt der IZH als von Iran gesteuert, man spircht von einer „Außenstelle der iranischen Regierung“. Mit dem Verbot fällt nun die Imam-Ali-Moschee (auch „Blaue Moschee“) in den Besitz des Staats. Wie es mit den Gebäuden weitergehen soll, ist unklar. Man werde gemeinsam mit dem Innenministerium über die Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung sprechen, die dem Charakter dieses Gebäudes an diesem besonderen Ort gerecht werde, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher dem NDR. Somit ist der Bund nun im Besitz einer Denkmalimmobilie: Die Imam-Ali-Moschee steht seit 2013 unter Schutz.

Errichtet wurde die Imam-Ali-Moschee in Hamburg-Uhlenhorst 1960-65 nach Plänen von Gottfried Schramm (1894-1982) und Jürgen Elingius (1912-2006) in Zusammenarbeit mit dem iranischen Architekten Zargarpoorh, die Freiraumgestaltung stammt von Gustav Lüttge (1909-1968). Auftraggeber war bereits damals das IZH. Inspiriert wurde das Bau von der gleichnamigen Moschee im irakischen Nadschaf . Vollendet wurde die Gesamtanlage der Hamburger „Blauen Moschee“ erst Anfang der 1990er. Der Kuppelbau selbst ist eine der größten und frühesten Moscheen, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gebaut wurden. Älter sind die Fazle-Omar-Moschee (1957, ebenfalls in Hamburg) und die 1959 eröffnete Nuur-Moschee in Frankfurt am Main. (db, 25.7.24)

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