In Bonn soll die Rheinaue unter Denkmalschutz gestellt werden. Die raumgreifende, zur Bundesgartenschau 1979 angelegte Parkanlage am Ufer des Flusses ist laut der Denkmalbehörde des LVR ein historisches Zeugnis der Geschichte der Bundesrepublik und der Entwicklung von Garten- und Landschaftsarchitektur. Während die Bezirksregierung in Köln die Unterschutzstellung befürwortet, stellt sich die Stadt Bonn jedoch quer. Eine denkmalgeschützte Rheinaue könnte den Gebrauchswert des Naherholungsgebiets beeinträchtigen, so die Argumentation des Stadtbaurats.
1979 richtete die damalige Hauptstadt die Bundesgartenschau aus und beauftragte die Landschaftsarchitekten Gottfried Hansjakob und Heinrich Raderschall mit dem Entwurf des Ensembles aus Grünanlagen, Spielplätzen, Radwegen und Seen. Das Areal liegt am Rheinufer und in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Regierungsviertels und steht damit exemplarisch für den Charme des “Bundesdorfes Bonn”. Die Stadt argumentiert dagegen, dass die Auflagen des Denkmalschutzes Open Air-Veranstaltungen wie Rhein in Flammen oder den “Kunst!Rasen” beeinträchtigen könnten. Dieser Standpunkt ist nach Informationen des Bonner Generalanzeigers aber auch im Stadtrat umstritten; eine Sondersitzung am 2. März soll die Frage nochmals diskutieren. (jr, 20.2.17)