Mit dem Rückenwind des europäischen Denkmaljahres 1975 wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) 1980 ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Seit geraumer Zeit versucht sich nun die Landesregierung an dessen Novellierung. Damit sollen, so die Befürworter:innen, vor allem die Punkte Klimaschutz und Barrierefreiheit gestärkt werden. Schon in einer ersten Diskussionsrunde schlug dem Entwurf harsche Kritik entgegen – Ähnliches zeichnet sich nun im zweiten Anlauf ab. Vor zwei Tagen, am 9. April, endete die Einreichungsfrist für Verbandsstellungnahmen zum überarbeiteten Gesetzesentwurf. Schon am 12. März erklärte Dr. Andrea Pufke, Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland: “Ich habe zum ersten Mal wirklich große Sorgen um die Baudenkmäler im Rheinland.” Sie hebt hervor, dass die Expert:innen “künftig nur noch angehört, aber an Entscheidungen nicht weiter beteiligt werden” sollen. Als positive Ansätze ließe sie die verstärkte Förderung und die Einrichtung eines Landesdenkmalrats gelten, aber selbst hier fehle es dem Gesetzesentwurf noch die Konkretion. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz moniert in ihrer Stellungnahme, dass sich mit dem Neuentwurf die Zielsetzung des Gesetzes verschieben würde: “An erster Stelle stehen nun wissenschaftliche Erforschung und Weitergabe des Wissens” – auf Kosten von Schutz und Pflege. Auch führende Lehrstuhlinhaber:innen reiben sich in einem gemeinsamen Schreiben an diesem Punkt: “Mit großen [sic] Erstaunen lesen wir, dass im neuen Gesetz der Schutz der Denkmäler in §1 nicht mehr an erster Stelle steht. Damit werden Sinn, Zweck und Zielrichtung des Denkmalschutzes wie des Gesetzes ganz grundsätzlich verkehrt.”

Der Verband deutscher Kunsthistoriker vermisst eine enge Verzahnung von Denkmalforschung und -praxis: Es fehle “das Recht der Landschaftsverbände bzw. der dort angesiedelten Denkmalfachämter auf Eintragung eines Denkmals”. Gegenüber dem Westfalenspiegel erklärte Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbunds, sie sehe eine deutliche Verschlechterung für das baukulturelle Erbe. Zudem werde ausgeblendet, was Denkmalpflege an Nachhaltigkeit schütze und schaffe: “Hier wird graue Energie erhalten, natürliche Baustoffe und Handwerker aus der Region werden eingesetzt.” In seiner Stellungnahme erteilt der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) der Gesetzesnovellierung insgesamt eine schlechte Schulnote: “Sie ist in der Darstellung des Problems und den abgeleiteten Lösungen mangelhaft. Insgesamt werden Denkmäler abgewertet, die fachliche Dimension wird geschwächt”. Die vorgeschlagenen Änderungen fielen deutlich hinter demokratische und europäische Standards zurück. Weitere Verbände haben ebenfalls Stellungnahmen angekündigt. Das Fazit aller hier aufgeführten Fachverteter:innen: Der vorgelegte Entwurf schwäche den Schutz der (Bau-)Denkmäler. Es brauche kein komplett neues Denkmalschutzgesetz, das bestehende funktioniere – und bei Bedarf ließe sich hier mit kleinen Änderungen nachjustieren. (kb, 11.4.21)

Überblick über die Stellungnahmen online

Kinetische Installation von Otto Piene in der Hohen Straße in Köln (Bild: Elke Wetzig, CC BY SA 4.0, 2021)

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