Überall in Europa entstanden in den 1960er Jahren Großsiedlungen, und auch vor der Schweiz machte diese Entwicklung nicht Halt: Von 1958-65 wurde in Bern das Tscharnergut errichtet, geplant von den Architekten Hans und Gret Reinhard, Eduard Helfer, Ernst Indermühle und Werner Kormann. Die erste Großsiedlung der Schweiz besteht aus fünf Punkthochhäusern, mehreren großen Scheibenhäusern sowie diversen Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Das Bauinventar (Denkmalverzeichnis) der Stadt Bern listet die Hoch- und die Scheibenhäuser des “Tscharni” als “schützenswerte Objekte kantonaler Bedeutung.” Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) ist die Siedlung in der Kategorie A mit Erhaltungsziel A augeführt.

Und so wurde nun die Genossenschaft Fambau von der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern zurückgepfiffen: Sie wollte das Scheibenhaus an der Fellerstrasse 30 abbrechen und durch einen ähnlichen Neubau ersetzen. Im Juli 2020 hatte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hierfür die Genehmigung erteilt. Hiergegen hatten sowohl die Stadt Bern als auch der “Schweizer Heimatschutz” Beschwerde eingelegt. Ihnen hat die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern rechtgegeben und die Abbruchgenehmigung aufgehoben. Die Begründung liest sich beispielhaft: “Sowohl der Gesamtüberbauung Tscharnergut als auch dem betroffenen Scheibenhaus als Einzelbaute kommt ein ausserordentlich hoher denkmalpflegerischer Wert zu. Eine umfassende Sanierung des Gebäudes ist nach Auffassung der BVD für die Bauherrschaft wirtschaftlich tragbar und damit zumutbar. Das öffentliche Interesse am Erhalt des schützenswerten Baudenkmals überwiegt die entgegenstehenden Interessen der Bauherrschaft. Ein Abbruch ist daher nicht zulässig.” Gegen den Entscheid kann noch Einspruch eingelegt werden, dennoch mag man sich eine derartige politische Stringenz in Deutschland wünschen … (db, 6.5.21)

Bern, Tscharnergut (Bild: Elvamine, CC BY-SA 4.0)

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