Corvinuskirche doch Kulturdenkmal
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat – nach Ortsbegehung und mündlicher Verhandlung – heute entschieden: Die Corvinuskirche in Hannover-Stöcken (1962, R. Schröder) ist doch ein Kulturdenkmal.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat – nach Ortsbegehung und mündlicher Verhandlung – heute entschieden: Die Corvinuskirche in Hannover-Stöcken (1962, R. Schröder) ist doch ein Kulturdenkmal.