Ein kapitalistisches Lehrstück aus Osthessen: Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Landgericht Darmstadt Anfang Dezember 2025 entschieden, dass die Stadt Hanau ihr Vorkaufsrecht für die Wohnhäuser am Kinzigheimer Weg rechtmäßig ausgeübt hat. Die Gebäude in Hafennähe, schon bis 2009 in städtischem Besitz, waren nach dem damaligen Verkauf zum Spekulationsobjekt geworden. Wie es mit der „Annasiedlung“ weitergeht, bleibt trotz des Urteils zunächst offen. Die Baulandkammer des Landgerichts Darmstadt hatte am 3.12. die Rechtsauffassung der Stadt für den Rückkauf weitgehend bestätigt. Der Verkehrswert sei bei der Urteilsverkündung auf fünf Millionen Euro festgesetzt worden – basierend auf der Einstufung als einfache Wohnlage. Der vom bisherigen Eigentümer Dolphin angesetzte Kaufpreis von 9,9 Millionen Euro wurde damit als nahezu doppelt zu hoch bewertet. Lediglich eine leichte Anpassung nach oben nahm das Gericht auf Basis des jüngsten Sachverständigengutachtens vor, ohne der Stadt dabei ein Fehlverhalten zuzuschreiben. Unterm Strich steht ein Verkauf für 2,5 Millionen und ein Rückkauf für etwa 5,4 Millionen Euro. Bereits 2009 war die Siedlung sanierungsbedürftig. Rund 80 Prozent der Wohnungen standen leer, die städtische Baugesellschaft hätte die notwendigen Kosten aus eigener Kraft nicht stemmen können. Der Verkaufserlös wurde seinerzeit genutzt, um an andere städtische Wohnungen zu modernisieren.

Die denkmalgeschützte Annasiedlung mit 164 Wohnungen wurde um 1930 errichtet und liegt heute zwischen einer Schnellstraße und den Bahngleisen. Die Gesamtanlage entstand in ihrer traditionalistischen Formensprache nach Einschätzung des Landesdenkmalamts wohl als Antwort auf das Neue Bauen. Trotz ihrer schlichten Ausführung ist den weitgehend original erhaltenen Bauten ein gartenstadtartiger, intimer Charakter zu eigen. Die juristische Auseinandersetzung um die zunehmend verfallende und von Vandalismus gezeichnete Siedlung zog sich gut ein Jahrzehnt hin: 2015 trat eine Sanierungssatzung in Kraft, um hier weiterhin Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Wohnraum zu sichern. Der damalige Eigentümer Dolphin Capital blieb untätig und verkaufte die Anlage weiter. Die Stadt Hanau unterband den überteuerten Weiterverkauf, indem sie ihr Vorkaufsrecht ausübte und ordnete den Erwerb zum Verkehrswert an. Gegen diese Verfügung richtete sich das Rechtsmittel des Eigentümers, zu dem nun das Urteil vorliegt. Ab 2022 ließ die Stadt Hanau bereits Sicherungs- und Aufräumarbeiten durchführen. Nun sei eine „sozialverträgliche Sanierung“ der Siedlung das Ziel. (db, 10.1.26)

Hanau. Annasiedlung (Bild: GeorgDerReisende, CC BY-SA 4.0)

Hanau. Annasiedlung (Bild: GeorgDerReisende, CC BY-SA 4.0)

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