Mit dem Rückenwind des europäischen Denkmaljahres 1975 wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) 1980 ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Seit geraumer Zeit versucht sich nun die Landesregierung an dessen Novellierung. Damit sollen, so die Befürworter:innen, vor allem die Punkte Klimaschutz und Barrierefreiheit gestärkt werden. Schon in einer ersten Diskussionsrunde schlug dem Entwurf harsche Kritik entgegen – Ähnliches war im zweiten Anlauf der Fall. Zahlreiche Verbände reichten ihre negativen Stellungnahmen ein, jedoch ohne Erfolg. Ein Stein des Anstoßes ist, dass der Zweck eines Denkmalschutzgesetzes (nämlich der Denkmalschutz) in § 1 der Novelle nicht mehr an erster Stelle steht. Zudem drohe die Fachexpertise der Verbände und Fachämter nach der Änderung wirkungslos zu verpuffen.

Nun hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz – als Teil des Denkmalbündnisses NRW – eine Online-Petition auf den Weg gebracht, gerichtet an André Kupfer, den Landtagspräsidenten NRW. Die Unterzeichnenden fordern ihn auf, dem Landtag die Neufassung nicht zur Abstimmung vorzulegen. Ein Appell an Ina Schnarrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, war zuvor ergebnislos geblieben. Daher fordert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit ihrem Aufruf: “Mit dieser Petition möchten wir erreichen, dass der Entwurf des neuen ‘Denkmal-NICHT-Schutzgesetzes’ überarbeitet und die Expertise der Fachleute hierbei eingebunden und gehört wird. Politische und wirtschaftliche Einfallstore müssen zurückgenommen werden, damit die wenigen, noch erhaltenen Denkmale nachhaltig bewahrt werden können. Nur so ist ein zukunftsfähiger Denkmalschutz möglich.” Also mehr Diskussion, mehr Beteiligung, mehr Denkmalschutz im Denkmalschutzgesetz NRW. Die Aktivist:innen haben sich eine Marke von 29.000 Unterschriften gesetzt – die Petition kann online unterzeichnet werden. (kb, 18.6.21)

Kugelschreiberspirale (Bild: Ghiranel, CC BY SA 2.0, 2006)

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