Die Bischofskirche und Basilica minor St. Hedwig wurde 1773 als erster katholischer Kirchenneubau Berlins nach der Reformation eingeweiht. Im 20. Jahrhundert bemühten sich gleich mehrere Architektengrößen um die Kathedrale – bis 1932 Clemens Holzmeister, bis 1963 Hans Schwippert, bis 1978 Hans Schädel und Hermann Jünemann. Prägend blieb der Schwippert-Wiederaufbau, der nach außen über der Betonschalenkuppel nur auf die klassizistische Laterne verzichtete. Der Innenraum wurde neu gedacht als Kapellenkranz mit programmatisch offenem Zugang zur Unterkirche. 2013/14 wurde nach einem Wettbewerb zur “Modernisierung” das Büro Sichau & Walter Architekten GmbH und Leo Zogmayer ausgewählt. Nach deren Entwurf ginge Schwipperts “Doppelkirche” verloren. Bundesweit regten sich Proteste, viele kämpften mit kultur- wie liturgiegeschichtlichen Argumenten für die eigenständige Nachkriegsgestaltung.
Die Entscheidung zum geplanten Umbau von St. Hedwig ist nun ganz oben gefallen. Da sich Bezirksamt (dafür) und Landesdenkmalamt (dagegen) nicht einig waren, griff die Oberste Denkmalschutzbehörde ein: Gottesdienstliche Belange hätten Vorrang gegenüber dem Denkmalrecht. Der Staat habe, so die Oberste Denkmalschutzbehörde, nicht zu prüfen, ob die vom Erzbistum angeführten theologischen Argumente richtig seien. Er könne nur nachvollziehen, ob der Umbau zu deren Erfüllung beitrage. Die damit genehmigte Neugestaltung sei nicht nur für die Berliner Denkmalpflege “äußerst bedauerlich”, aber “aus verfassungsrechtlichen Gründen hinzunehmen”. (kb, 22.2.18)