Luftaufnahme des Raumflugplanetariums "Sigmund Jähn" aus der Bauzeit (Bild: Stadtarchiv Halle, Foto: Josef Münzberg)

Luftaufnahme des Raumflugplanetariums “Sigmund Jähn” in Halle (Saale) aus der Bauzeit (Bild: Stadtarchiv Halle, Foto: Josef Münzberg)

Die Stadt Halle möchte mit Fluthilfe-Fördergeldern ein neues Planetarium im stillgelegten Gasometer der größten Saale-Insel bauen: ein vielversprechendes Projekt. Denn seit der Errichtung von Halle-Neustadt ist die durch große Brachen gekennzeichnete Saline-Insel das geographische Zentrum der Doppelstadt. Ihre “Revitalisierung” würde das Zusammenwachsen der beiden Stadthälften positiv beeinflussen. Das frühere Raumflugplanetarium “Sigmund Jähn” (1976-78) steht dagegen in einem schlecht angebundenen Naturschutzgebiet der kleineren Peißnitzinsel. In den letzten Jahren war es zweimal vom Hochwasser betroffen, wobei die Flut 2013 auch noch den teuren Projektor beschädigte. Da die Stadt sich für dieses eigenwillige Bauwerk keine andere Verwendung vorstellen konnte (und daher den weiteren Unterhalt nicht übernehmen wollte), zielte ihr Fluthilfeantrag auf einen “Ersatzneubau”. Man erklärte den Altbau zum “wirtschaftlichen Totalschaden” und sah eine Abbruchförderung vor.

Einmalige Betonschalen-Sonderkonstruktion

Im Zuge der immer konkreter werdenden Abrisspläne wurde jedoch – auf Initiative des Arbeitskreises Innenstadt e. V. sowie der Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt e. V. – intensiv über den hohen baukünstlerischen Wert und die konstruktiven Details dieser Anlage diskutiert: Entworfen vom Architekten Klaus Dietrich (1937-86) zusammen mit dem Bauingenieur Herbert Müller (1920-95), verfügt die Anlage nicht nur über HP-Schalen auf dem Dach und vorgeblendete HPZ-Zylinderschalen an der Fassade des Sternwarten-Anbaus. Das kegelförmige, speziell für die Sternenshow des “Spacemaster”-Projektors konzipierte Planetarium besteht auch noch aus einer einmaligen Betonschalen-Sonderkonstruktion.

Als das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt daraufhin das Planetarium im Juni 2015 als Baudenkmal unter Schutz stellte, modifizierte die Stadt Halle ihre Pläne lediglich verbal: zu einem „denkmalgerechten Rückbau“. Ende des Monats beschloss der Finanzausschuss, die dafür notwenigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Dabei wurde ein Antrag auf Erhalt des Gebäudes abgeschmettert und eine weitere Sitzung, welche die völlig neuen Rahmenbedingungen näher untersuchen könnte, gar nicht erst anberaumt.

Zukunft als Architektur-Skulptur?

Denn ein Abriss kann jetzt – so die Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege – nur noch nach einer Genehmigung durch die Obere Denkmalschutzbehörde (Landesverwaltungsamt) erfolgen. Dafür muss die Stadt nachweisen, dass sie als Eigentümer alle Erhaltungs- und Veräußerungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Sollten sich genug aktive Freunde der Nachkriegsmoderne finden, die sich für die Sicherung als Architektur-Skulptur stark machen, dürfte dies nicht förderschädlich für das neue Planetarium sein: Die Förderrichtlinien des Fluthilfefonds zwingen nicht zum Abriss. Um den (noch nicht bewilligten) Zuschuss von rund 6,8 Millionen Euro für den Ersatzbau nicht zu gefährden, ist es bis zum Ende der Bindefrist jedoch ausgeschlossen, das alte Planetarium zu nutzen. Der Denkmalstatus bietet jetzt allerdings die Chance, in Ruhe konkrete langfristige Perspektiven für dieses ostmoderne Bauwerk zu entwickeln. (ts, 12.7.15)

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