Viele Gebäude der NS-Zeit haben das „1000-jährige Reich“ lange überlebt. Mit diesem architektonischen Erbe tut man sich bisweilen schwer – was etwa an der Nutzung und vor allem den Nutzungskontzepten des Nürnberger Reichsparteitagsgeländes abzulesen ist. Eindeutige Symbole und Hoheitszeichen sind zwar nicht sehr häufig, aber gerade an öffentlichen Gebäuden immer wieder zu finden. Häufig etwa wurden Reichsadler-Reliefs belassen oder nur von Hakenkreuzen befreit. Gerade ist wieder in Rheinland-Pfalz die Debatte um sie in Gang gekommen: Eine Frau jüdischen Glaubens aus Bingen hat sich sich bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, beschwert. Sie möchte, dass der Reichsadler über dem Haupteingang des 1938 gebauten Binger Amtsgerichts entfernt wird. Der Wunsch nach Entfernung wurde bereits zurückgewiesen: Aus Sicht des Denkmalamts sind bauliche Hinterlassenschaften und Relikte der NS-Zeit auch mahnende Zeugnisse und historisches Gedächtnis für künftige Generationen.

Weitere Adler gibt es in der Nähe auch am Finanzamt Alzey (1936) und am Servicecenter des Finanzamts Mainz. Auch diese Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Die Fassade zu verändern sei deshalb nicht möglich, heißt es in einem Schreiben des zuständigen Landesbetriebs Liegenschaften- und Baubetreuung (LBB). Alle betreffenden Bauten gehören dem Land Rheinland-Pfalz und werden vom LBB verwaltet. Das Finanzamt Alzey und das Amtsgericht Bingen sind dabei auch unstrittig NS-Bauwerke, die Reichsadler befinden sich über dem Haupteingang. Beim Servicecenter des Mainzer Finanzamtes ist es schwieriger, denn es ist nach Plänen aus dem Jahr 1926 als Telegraphenamt errichtet worden und wurde 1930 fertiggestellt. Diese Adlerdarstellungen sind nicht eindeutig der NS-Zeit zuzuordnen. Der LBB plant nun, vor Ort Informationen zur Verfügung zu stellen, die über die Adlerfiguren und ihren Hintergrund aufklären sollen. Übernehmen soll das die Landeszentrale für politische Bildung – zunächst für das Amtsgericht Bingen. Hier soll im Lauf des Jahres ein QR-Code an der Fassade angebracht werden, der, wenn man ihn mit dem Handy scannt, auf eine Internetseite mit entsprechenden Erklärungen führt. (db, 31.3.24)

Bingen, Portal des Amtsgerichts (Bild: Aidexxx, CC BY-SA 4.0)

Bingen, Portal des Amtsgerichts (Bild: Aidexxx, CC BY-SA 4.0)

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