Während den Kirchen in der Denkmalschutzgesetz-Novelle gerade Sonderrechte zugestanden werden sollen, unterlag in Saarbrücken die römisch-katholische Gemeinde gegen die Landesdenkmalpflege vor Gericht, vorerst. Schon um 2000 wurde St. Mauritius profaniert und anschließend vorübergehend durch die örtliche Kirchenmusikhochschule genutzt. Der markante Nachkriegsbau wurde 1956 nach Entwürfen der Architekten Albert Dietz und Bernhard Grothe fertiggestellt. In den Stadtraum hinein wirkt vor allem der offene Glockenträger. Unter einem sanft geneigten Satteldach findet sich eine von Betonstreben gestützte Halle mit je mittig geknickten Stirnwänden und ausdrucksstarken Betonglasfenstern. Für deren teils abstrakte, teils figürliche Gestaltung sorgten Boris Kleint und Karl-Heinz Grünewald, für die technische Seite fand man prominente Unterstützung in der Werkstatt von Gabriel Loire in Chartres.

Doch die römisch-katholische Gemeinde sieht sich außerstande, die Kirche zu unterhalten und zu sanieren. Schon in den 1990er Jahren, kurz vor der Profanierung, wurde intensiv über den wirtschaftlichen Faktor diskutiert. Auch um 2017 habe man sich um eine Lösung bemüht: Ein Investor wollte die Kirche erwerben, niederlegen und an ihre Stelle – unter Wiederverwendung der Glasgestaltung – ein Altenheim errichten. Daraus wurde nichts, denn der Bau steht unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Gemeinde juristisch um die Freigabe zum Abriss bemüht und unterlag Ende 2021 vor Gericht. Doch von kirchlicher Seite ging man nun in die Berufung, denn andernfalls drohe der wirtschaftliche Ruin, zudem sei die freie Religionsausübung tangiert, wie man gegenüber der Presse erklärte. Eine kostendeckende Vermietung sei ebenso wenig zu erwarten. (kb, 16.3.22)

Saarbrücken, St. Mauritius (Bild: Lautergold, CC BY SA 4.0, 2017)

Saarbrücken, St. Mauritius (Bild: oben: Wolfgang Niesen, unten: Lautergold, beide: CC BY SA 4.0, 2017)

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