Das Pumpwerk Oberhausen-West (1928/29, 1960-63) erfüllt die Kriterien eines Baudenkmals. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat den Eintrag des Pumpwerks Oberhausen-West in die kommunale Denkmalliste bei der Stadt beantragt. Mit einem ausführlichen Gutachten begründet das Fachamt den Denkmalwert des technischen Bauwerks an der Ecke Ruprecht- und Kluckstraße. Es zeuge unter anderem von Wachstum und Entwicklung der damals jungen Stadt Oberhausen im Zuge der Industrialisierungn und sei zudem ein Zeugnis des Entstehens der öffentlichen Gesundheitsfürsorge in den 1920er Jahren. Das Pumpwerk ist im wahren Wortsinn ein Denkmal über Wasser: Zunächst einmal steht es ganz konkret über den Zuleitungen und Pumpen für Regen- und Abwasser aus den umliegenden Wohngebieten. Von der Ruprechtstraße aus wird das Wasser über eine Sammelleitung nach Duisburg gepumpt, dort geklärt und in den Rhein geleitet.
Nach Plänen des ortsansässigen Architekten Richard Karl Schmeisser wurde der Ursprungsbau Ende der 1920er Jahre errichtet. Er war Bestandteil eines kommunenübergreifenden Abwasserregulierungssystems, mit dem Abwässer vor allem aus Mülheim, Essen und Oberhausen nicht mehr ungeklärt in die Ruhr geleitet werden sollten. Mit dem neuen System sollte das Wasser nun in den Rhein gelangen, die deutlich kleinere Ruhr war in der Folge frei von gefährlichen Abwässern. „Das Pumpwerk Oberhausen-West ist Zeugnis sowohl für die Voraussetzungen als auch für die Folgen der Industrieentwicklung im Ruhrgebiet. Es ist heute der einzig vollständig erhaltene Hochbau aus der frühen Ausbauphase des Abwassersystems“, sagt Dr. Ralf Liptau, wissenschaftlicher Referent für Technik- und Industriedenkmäler beim LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. 1960-63 wurde das Gebäude erweitert, vor allem aber technisch neu ausgerüstet. Die vollständig erhaltene Technik sowohl im Alt- als auch im Neubau legt einerseits Zeugnis über den damaligen technischen Fortschritt ab, ist nun aber mittlerweile in beiden Teilen mindestens 60 Jahre alt. Für Eintragungen von Denkmälern sind gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen die Kommunen zuständig. Erst nach Eintragung in die kommunale Denkmalliste wird ein Objekt auch formal zum Denkmal. (db, 15.11.23)