Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Der Abriss der Tierklinik in der Veterinär- und Königinstraße am Englischen Garten ist nicht zulässig. Eigentlich stehen von dem Münchener Ensemble nur wenige Teile unter Schutz, auch ist bereits ein Gebäudeglied abgerissen, ein anderes leergezogen. Die zugehörige Fakultät will nach Oberschleißheim umziehen – und von ihren alten Bauten sollten lediglich die denkmalgeschützten Teile erhalten bleiben: das historische Portal, der Schlangenbrunnen (1958, Lothar Dietz) und der Bibliotheksanbau der 1950er Jahre mit der markanten gläsernen Laterne, die Tageslicht in das Gebäudeinnere bringt. Dabei gehen Teile des Areals bis ins frühe 20. Jahrhundert zurück, ergänzt und neu gestaltet im Stil der Nachkriegszeit. Schon ab 2016 hatte sich der Unmut der Anwohner:innen gegen die als kühl empfundene Neubauplanung an dieser Stelle in der Maxvorstadt gewendet.

Ausgangspunkt der nun erfolgreichen Klage waren Anrainer:innen, die durch den Abriss und Neubau mehr Lärm und Wasserschäden befürchteten. Außerdem wurde mit dem Denkmalschutz argumentiert. Zwar sieht Landesdenkmalamt nicht das gesamte Ensemble als schutzwürdig an, da in der Nachkriegszeit zu viele Umgestaltungen erfolgt seien. Doch ein privates Gutachten schreibt der Anlage nicht nur eine städtebauliche Bedeutung zu, sondern sieht auch in den gestalterischen Spuren der Nachkriegszeit einen Wert. Mit dem Gerichtsurteil wurde nun vorerst der Bebauungsplan außer Kraft gesetzt, der das Areal für ein neues Ensemble der universitären Physik erschließen sollte. Jetzt dürften die Karten in München neu gemischt werden. (kb, 2.8.23)

München, Schlangenbrunnen vor den Gebäuden der Tiermedizin (Bild: Kaethe17, CC BY SA 4.0, 2019)

München, der Schlangenbrunnen ist denkmalgeschützt, die dahinter liegenden Gebäude der Tierklinik zum größten Teil nicht (Bild: Kaethe17, CC BY SA 4.0, 2019)

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