Lange wurde diskutiert, viele haben protestiert, doch am 6. April 2022 soll in NRW das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet werden. Die Befürworter:innen hoffen auf einen Schub in Sachen Klimaschutz und mehr Beweglichkeit beim Bauen im Bestand. Dafür sollen die Verantwortlichkeiten weg von den Fachbehörden, hin zu den Kommunen verlagert werden. Auch einzelne Eigentümer:inenngruppen wie die Kirchen sollen Sonderrechte erhalten. Die Gegner:innen fürchten, dass die Kompetenzen auf wissenschaftlicher Ebene, die Stellung der Fachbehörden und die Gleichbehandlung der Denkmaleigentümer:innen ausgehöhlt werden. Am Ende stünde ein Gesetz, das die Denkmäler gar nicht mehr schützen kann.
Gegen die Denkmalschutzgesetz-Novelle erhebt das Denkmalschutz-Bündnis NRW – hier versammeln sich Initiativen von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bis zum Rheinischen Verein – Protest. Nach einer mit über 20.0000 Stimmen unterstützte Online-Petition wurde heute die „Düsseldorfer Erklärung“ veröffentlicht: „Es ist eine vertane Chance für eine mögliche Weiterentwicklung des bewährten Denkmalschutzgesetzes von 1980“, so die Petition. Ein funktionierendes Gesetz ohne Not aufzugeben, sei wenig hilfreich. Stattdessen fordern sie, alle Denkmaleigentümer:innen und „alle Denkmalgattungen gleichwertig zu behandeln“. Weder auf die Gesprächsangebote des Bündnisses noch auf die Petition habe die Landesregierung reagiert. Stattdessen fordert das Bündnis nun, die Gesetzesnovelle am 6. April nicht zu beschließen und einen neuen transparenten Austausch zu eröffnen, um die weiteren Schritte mit allen Betroffenen abzustimmen. Und, ganz konkret, wird vorgeschlagen, eine „Ausstellung zur Bedeutung des Denkmalschutzes für die Landesgeschichte zum fünfzigjährigen Jubiläum des Europäischen Denkmaljahrs 2025 im Haus der Geschichte des Landes auszurichten.“ (kb, 4.4.22)