Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) hat die Eintragung von zwei weiteren Düsseldorfer Schrägseilbrücken in die Denkmalliste beantragt. Es handelt sich um die Oberkasseler sowie die Rheinkniebrücke. Gemeinsam mit der bereits geschützten Theodor-Heuss-Brücke wird damit die Bedeutung der gesamten „Düsseldorfer Brückenfamilie“ gewürdigt. Die Theodor-Heuss-Brücke überspannt seit den 1950er Jahren in Düsseldorf den Rhein, Ende der 1960er Jahre folgte die Rheinkniebrücke, Ende der 1970er Jahre der Neubau der Oberkasseler Brücke. Unter Federführung des damaligen Düsseldorfer Beigeordneten für Stadtplanung Friedrich Tamms entstanden die hochmodernen Brücken in enger konstruktiver und ästhetischer Abhängigkeit. Schon damals war von der „Düsseldorfer Brückenfamilie“ die Rede. Unterschiedliche städtebauliche Bedingungen, die Strömungsverhältnisse des Rheins und technische Neuerungen führten allerdings zu Variationen im Detail. In Düsseldorf entstand eine Art Mustersammlung für die besonders filigranen Schrägseilbrücken modernster Bauart, die es in dieser Größe bis dato nicht gegeben hatte. Dies wurde international wahrgenommen, die Düsseldorfer Brücken waren vorbildgebend für noch weit größere Brückenbauprojekte weltweit.
Neben der technikgeschichtlichen Bedeutung der Brücken sieht das LVR-ADR weitere Gründe für eine Eintragung in die Denkmalliste. Friedrich Tamms hat renommierte Ingenieure wie Fritz Leonhardt in das Projekt eingebunden, die er seit seiner Tätigkeit für die Reichsautobahn während der Zeit des Nationalsozialismus kannte. Die Brückenplanung steht so für die Kontinuität von NS-Karrieren in der jungen Bundesrepublik. In ihrer Gesamtheit bezeugen die Brücken darüber hinaus den weitgehenden Umbau Düsseldorfs zur autogerechten Verwaltungsmetropole in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg. Nicht zuletzt hat die Brückenfamilie mit ihren Schrägseilen und Pylonen von über 100 Metern Höhe bis heute stadtbildprägende Wirkung. Die Eintragung der Oberkasseler sowie der Rheinkniebrücke in die Denkmalliste ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sieht ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem die Eintragung eines Denkmals nach rein fachlichen Kriterien zu erfolgen hat. Fragen der Erhaltung werden auf dieser Grundlage in der zweiten Stufe behandelt. (mR, 24.9.22)