Während moderneREGIONAL weiterhin an einem Überblick zur Baukunst der 1990er Jahre arbeitet, zeigt sich (wieder einmal), wie drängend dieses Vorhaben ist: Das Landgericht Potsdam hat geurteilt, dass das Terrassenhaus der Mitte der 1990er Jahre entworfenen und bis 2002 errichteten Potsdamer Nutheschlange abgerissen werden darf. Das Hauptargument des Gerichts für den Abriss liegt in der Aufgabe der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft: Die Schaffung von Sozialwohnungen, die in einem deutlich dichter ausgeführten Neubau in größerer Zahl vorhanden wären als im sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude. Der baukulturelle Wert und damit auch die Ungewöhnlichkeit der Nutheschlange als Gesamtkomposition scheint bei der Urteilsfindung keine größere Rolle gespielt zu haben, das Urheberrecht der Architekt:innen wird nach Ansicht des Gerichts durch die in der Kommunalverfassung festgehaltene Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus ausgehebelt. Ein möglicher Denkmalwert wurde erst gar nicht in Betracht gezogen nachdem das zuständige Landesamt 2021 einen solchen nicht vermochte festzustellen.

Der jahrelange Kampf zwischen Wohnungsbaugesellschaft ProPotsdam (pro Abriss) und den Architekten Doris und Hinrich Baller sowie der von Bewohner:innen und Architekturfreund:innen getragenen Initiative Nutheschlange ist aber damit nicht zu Ende. Denn noch steht das Gebäude. Und sowohl die Initiative, die sich seit Jahren für den Erhalt und die Sanierung des Gebäudes einsetzt, als auch die Architekt:innen wollen weiter für den Erhalt des markanten Kopfbaus kämpfen. Auch haben Hinrich und Doris Baller als Streitpartei noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. moderneREGIONAL hat die Nutheschlange vorsichtshalber aber schon einmal porträtiert: Im 2021 erschienenen Buch “Das Ende der Moderne?” geht Christian Kloss intensiv auf die “Balleresken” Architekturen der 1990er Jahre ein. (fs, 19.6.22)

Potsdam, Nutheschlange (Bild: Initiative Nutheschlange)

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