Schottergärten sind Gärten des Grauens. Darüber herrscht mittlerweile gottlob kein Zweifel mehr. In Deutschland sind sie unter anderem in Baden Württemberg und Sachsen-Anhalt nicht mehr zulässig. Auch in einzelnen Kommunen wie Dortmund, Erlangen und Paderborn sind sie verboten. Jetzt wird bei den Schweizer Nachbarn gegen die graue, ökologisch fragwürdige Ödnis vorgegangen: Der Kanton Solothurn hat einen neuen Passus im Baugesetz: “Das Anlegen von Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten, ist untersagt.” So hat es das Kantonsparlament Mitte März mehrheitlich entschieden. Solothurn ist der erste Kanton, der Schottergärten faktisch verbietet. Im Gespräch ist dies freilich landesweit seit Jahren, auch bei den Eidgenossen haben einzelne Gemeinden bereits zuvor in ihren kommunalen Bauordnungen der Verschotterung einen Riegel vorgeschoben. Auch im Kanton Jura ist ein Schottergarten-Verbot bereits angekündigt, der Parlamentsentscheid steht noch aus.

Der Schweizer Bundesrat will es in erster Linie den Gemeinden überlassen, wie mit Steingärten umzugehen ist. Im Solothurner Kantonsparlament war das Verbot denn auch umstritten. Dagegen gestimmt haben vor allem die SVP und die (Schweizer) FDP. SVP-Politiker Beat Künzli sagte, ein Verbot sei “ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und in die Autonomie der Gemeinden”. Entgegnet wurde, es handle sich nicht um ein absolutes Verbot: Wenn die Steine mit Steinbrech oder anderen Pflanzen bewachsen seien, gelte die Fläche noch immer als Grünfläche. Zudem wurde betont, dass bestehende Steingärten vom Verbot nicht betroffen seien. Im Bundesrat-Bericht “Stopp der Verschotterung von Grünflächen” steht, dass sich die Siedlungsfläche in der Schweiz seit 1985 um einen Drittel ausgeweitet habe. 60 Prozent dieser Fläche sind versiegelt – zum Beispiel mit Schotter und Steinen … (db, 28.3.24)

Schottergarten – grobe Bruchsteine plus Stabmatten (Bild: BBirke, CC BY-SA 4.0)

Schottergarten - grobe Bruchsteine plus Stabmatten (Bild: BBirke, CC BY-SA 4.0)

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