Der “Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen” (Reinhard Mey summt im Hintergrund leise mit …), kurz Denkmalschutzgesetz-Entwurf NRW, liegt vor. Und der Verband Deutscher Kunsthistoriker, kurz VDK, is not amused. So zumindest liest sich die gestrige Stellungnahme des VDK: “Die Attraktivität der Arbeit in der Denkmalpflege droht […] deutlich geschwächt zu werden, womöglich erheblichen Schaden zu nehmen.” Konkret geht es dem Berufsverband um die Partizipation, die Teilhabe an Denkmalpflege-Entscheidungen.

Im Detail kritisiert der VDK vier Punkte: 1) Für Bodendenkmäler würden künftig andere Regeln gelten als für Baudenkmäler. 2) Für Denkmäler sollen Kriterien und Materialien ins Spiel kommen wie sonst nur für Neubauten. 3) Seit 1980 im Gesetz vorgesehen, aber nie eingeführt, würde der Landesdenkmalrat nun endgültig gestrichen – und damit eine offene, fachlichen Teilhabe. 4) Aus der jetzigen formellen Benehmensherstellung zwischen den Unteren Denkmalbehörden und den Fachämtern der Landschaftsverbände (LVR/LWL) würde eine schlichte Anhörung. Damit würde die Stimme der dafür ausgebildeten, nicht an kommunale Interessen gebundenen Fachleute geschwächt. Und der Beruf des Denkmalpflegers könnte in NRW künftig an Reiz verlieren. (kb, 2.7.20)

“Lange Bank” der Berlin-Coblenzer Eisenbahn im Marburger Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Bild: Reinhard Dietrich, PD, 2010)

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