Nordrhein-Westfalen soll ein neues Denkmalschutzgesetz bekommen: Darin würden fachfremde Belange gestärkt (energetische Sanierung, Barrierefreiheit, …) und Fachvertreter geschwächt (aus der jetzigen formellen Benehmensherstellung der unteren Denkmalbehörden mit den Landschaftsverbänden (LVR/LWL) würde eine schlichte Anhörung). Zudem will man den Landesdenkmalbeirat (wenn auch nie umgesetzt, aber zumindest als Option vorgesehen) und den besonderen Schutz von Bodendenkmälern in Abbaugebieten aus dem Gesetz streichen. Nun wird die Kritik lauter, die Fachverbände bis Anfang Juli als Stellungnahme beim Landtag vorgelegen konnten.

Das Urteil lautet in den meisten Fällen: Eine Änderung ist unnötig. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen etwa sieht “kein Erfordernis für eine Ergänzung des Denkmalschutzgesetzes um weitere Vorgaben”. Auch die Leiter der Bodendenkmalpflege der Landschaftsverbände (LWL, LWR) betonen, man solle lieber auf Grundlage des jetzigen Gesetzes “das Ziel des Erhalts des gemeinsamen archäologischen Kulturguts im Blick behalten und sichern”. Der Westfälischer Heimatbund vermisst ein deutliches Bekenntnis zum Ziel des neuen Gesetzes: “Oberste Priorität sollte die Erhaltung und Bewahrung von denkmalwerten Bauten haben.” Und der Verband Deutscher Kunsthistoriker fürchtet grundsätzlich um die Attraktiviät des Denkmalpfleger-Berufs in NRW. (kb, 10.7.20)

Landschaftspark Duisburg Nord (Bild: Carschten, CC BY SA 3.0, 2010)

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