Kirche funktioniert da am besten, wo sie über den eigenen Turm hinaus denkt, das sollte zum Basiswissen gehören. Doch dass dieses Verhalten auch finanziell belohnt wird, ist selten. Umso erfreulicher ist das Soforthilfeprogramms „Kirchturmdenken 2.0″, das sich auch in seiner neuen Förderrunde, in der zweiten Jahreshälfte 2022, den “Sakralbauten in ländlichen Räumen” verschrieben hat. In der Ausschreibung sieht man die Architekturen als “Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“, die als Kulturräume, Hilfe in strukturarmen Regionen und Identitätsorte dienen können – wenn man sie denn lässt. Daher wird als Ziel formuliert, Kirchenbauten zu Erinnerungsorten, Orten der Teilhabe, der Begegnung und der Kulturvermittlung zu stärken bzw. zu entwickeln.
Antragsberechtigt sind öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Träger:innen von Sakralbauten und Klosteranlagen – egal, ob noch liturgisch genutzt oder bereits entwidmet/profaniert – in ländlichen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner:innen. Die Initiative wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages – mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Eine Frist für die Anträge besteht nicht, vielmehr werden sie laufend entgegengenommen und nach Eingang bearbeitet. Dies endet dann, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die Förderung gilt für 2022, kann mit Abschluss des Zuwendungsvertrags starten und muss spätestens am 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Weitere Details sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. (kb, 24.7.22)