In diesen Tagen erhielten die Abrissgegner:innen des Frankfurter Binding-Sudhauses eine erneut negative Antwort: Wie die Presse berichtet, wurde das Votum des Denkmalbeirats, den Bau unter Schutz zu stellen, vom Land Hessen abgelehnt. Schon Anfang des Jahres gab es einen ähnlichen Vorstoß, der ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt war. Am 24. Januar hatten die Stadtverordneten, auf einen Antrag der Fraktion der Linken hin, den Denkmalwert prüfen lassen. Das 1968 eröffnete Sudhaus der 1870 begründeten Traditionsbrauerei Binding am Sachsenhäuser Berg galt seinerzeit als das europaweit größte seiner Art. Bis heute zeigt der Bau durch die gläserne Front zur Darmstädter Straße hin werbend die kupfernen Kessel, darüber der markante Schriftzug der Biermarke.
Doch seit Juni wird am Sachsenhäuser Berg kein Bier mehr gebraut. Bleiben wird am angestammten Binding-Standort nur die zugehörige Verwaltung, das Sudhaus hingegen soll abgerissen werden. Das Landesdenkmalamt erklärte, den Bau bereits Rahmen der systematischen Überprüfung des Bestandes in Augenschein genommen zu haben. Doch das Haus sei im Verlauf seiner Geschichte zu stark überformt worden. Gegenüber der Presse bezweifelte Björn Wissenbach, stellvertretender Leiter des ehrenamtlichen Denkmalbeirats, nach Abgleich mit historischen Plänen und Fotografien, dass derart einschneidende Veränderungen festzustellen seien. Das Landesdenkmalamt wiederum spielt den Ball zurück ins Feld der Stadt Frankfurt. Hier könne man auch ohne eine Unterschutzstellung genügend Instrumentarien nutzen könne, um den Bau zu erhalten. Aktuell erklärt die Kommune, das Areal, auf dem das dem Abriss geweihte Sudhaus steht, weiterhin als Gewerbefläche auszuweisen. (kb, 5.8.23)