Das Kind ist inzwischen in den Brunnen gefallen: In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde das Denkmalschutzgesetz so gründlich ‘erneuert’, dass es nur noch wenig mit Denkmalschutz zu tun hat. Monate zuvor hatte man bereits lebhaft über Chancen und Gefahren der Gesetzesnovelle diskutiert und Stellungnahmen beim Landtag dazu eingereicht. Die Befürworter:innen hofften auf einen Schub in Sachen Klimaschutz und mehr Beweglichkeit beim Bauen im Bestand. Dafür sollten die Verantwortlichkeiten weg von den Fachbehörden, hin zu den Kommunen verlagert werden. Auch einzelne Eigentümer:inenngruppen wie die Kirchen sollten Sonderrechte erhalten. Die Gegner:innen fürchteten, dass die Kompetenzen auf wissenschaftlicher Ebene, die Stellung der Fachbehörden und die Gleichbehandlung der Denkmaleigentümer:innen ausgehöhlt werden. Wie erste Beispiele belegen, darunter die Nicht-Unterschutzstellung der ehemaligen Klosterkirche Vom Guten Hirten in Köln-Lindenthal, zeichnen sich nun die ersten negativen Konsequenzen ab.

Gegen die Denkmalschutzgesetz-Novelle erhob u. a. das Denkmalschutz-Bündnis NRW – hier versammeln sich Initiativen von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bis zum Rheinischen Verein – Protest. Nach einer mit über 20.0000 Stimmen unterstützte Online-Petition wurde die “Düsseldorfer Erklärung” veröffentlicht: “Es ist eine vertane Chance für eine mögliche Weiterentwicklung des bewährten Denkmalschutzgesetzes von 1980”, so die Erklärung. Entgegen aller Einwände wurde die Denkmalschutzgesetzesnovelle im April 2022 vom Landtag angenommen. Nach der Wahl im Bundesland NRW werden sich jedoch die alten und neuen Koalitionspartner:innen über den zukünftigen Umgang mit dem Thema verständigen müssen. In seinem Vortrag “Das neue Denkmalschutzgesetz von NRW” spricht Dr. Steffen Skudelny von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz am 16. August 2022 über “Konsequenzen für die Zukunft unserer Denkmallandschaft und für das bürgerschaftliche Engagement”. Der Vortrag findet am 16. August 2022 um 18 Uhr in der Bonner Kreuzkirche (Kaiserplatz) statt, der Eintritt ist frei. (kb, 13.8.22)

Bonn, Bunker unter der Kreuzkirche (Bild: © Axel Kirch, CC BY-SA 4.0, 2006)

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