Die Wellen schlagen hoch: Soll die nachkriegsmoderne Gestaltung am Kölner Ebertplatz unter Denkmalschutz gestellt werden oder nicht? Hat die Anlage jemals funktioniert und könnte es noch? Dass es um mehr geht, als um ein paar Quadratmeter öffentlichen Raums am Rhein, zeigt allein die Leidenschaft, mit der eben darum gestritten wird. Bei mR haben wir dieses Mal die Ehre und das Vergnügen, dass gleich zwei Könner ihres Fachs – Martin Bredenbeck und Ralf Liptau – darüber nachdenken, wie es rund um den und nach dem Ebertplatz weitergehen kann mit der Denkmalpflege und dem baukulturellen Erbe. Aber: Lesen Sie selbst!

Nur was für Optimisten?

von Ralf Liptau

Denkmalpflege-Pessimisten könnten jetzt sagen: “Sie schafft sich ab!” Die Rede ist von der Kölner Denkmalpflege, die sich Anfang Juni gegen eine Unterschutzstellung des zentralen Ebertplatzes in der Neustadt-Nord ausgesprochen hat. Die Frage, ob das aus den 1970er Jahren stammende Konzept im Geist der verkehrsgerechten Stadt ein Denkmal sein sollte, ist hier vielleicht gar nicht so spannend. Viel spannender ist, dass die Direktorin des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und der Kölner Stadtkonservator sich mit dieser Frage nicht mehr beschäftigen möchten. Der LVR, obwohl auch initiativ zur Prüfung berechtigt, spielt dabei den Ball an die Kölner Denkmalbehörde. Die aber will das gesetzlich vorgesehene, reguläre Verfahren für die Begutachtung von Denkmalkandidaten nicht durchführen, obwohl sie dafür zuständig wäre.

Begutachtung gestoppt

Vor dem Hintergrund einer geplanten Umgestaltung des Platzes ab 2021 hatte der “Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz” eine Denkmalbegutachtung der jetzigen Anlage angeregt. Diese hatte das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland inzwischen auch in Angriff genommen. Doch die zuständigen Gutachter müssen ihre Stifte jetzt fallen lassen: LVR-Direktorin Ulrike Lubek hat ihr Denkmalpflegeamt aufgefordert, die Begutachtung des Ebertplatzes zu stoppen. Sie begründet das damit, dass hier zunächst die Stadt tätig werden sollte. Für die tatsächliche Unterschutzstellung ist Stadtkonservator Thomas Werner zuständig – und dieser möchte den Ebertplatz nicht eintragen. Eine seiner Begründungen: Eine etwaige Denkmalwürdigkeit müsse aus seiner Sicht erst einmal durch ein Gutachten festgestellt werden. Also genau durch ein solches Gutachten, das es jetzt nicht geben wird.

“Ein positiver Baustein”?

In einem Interview, das Werner am 3. Juni dem Kölner Stadtanzeiger gegeben hat, begründet er seine ablehnende Haltung: Er sehe keine “Integration des unveränderten Platzes (…) in eine nachhaltig operierende Stadtentwicklung”. Sprich: Der oberste Denkmalpfleger der Stadt Köln sagt öffentlich, dass eine “nachhaltig operierende Stadtentwicklung” aus seiner Sicht nur möglich sei ohne Denkmalschutz. “Der Denkmalschutz”, so Werner weiter, “muss und will ein positiver Baustein innerhalb der Stadtentwicklung sein.” Und das geht in Köln offenbar nur, indem dieser Denkmalschutz seine Anliegen nicht nur nicht einbringt, sondern etwaige Denkmalwerte gar nicht erst prüft.

Ginge auch anders

Eine andere Variante wäre gewesen, als Stadtkonservator aufzuzeigen, dass ein kluger und nachhaltiger Denkmalschutz eben nicht bedeutet, dass ein Bauwerk absolut nicht verändert werden dar. Dass das Selbstverständnis des Denkmalpflegers entsprechend darin bestehen muss, sich als konstruktiver Partner in die Frage von behutsamer Anpassung und Erneuerung seiner Schützlinge einzubringen. Aber das wäre dann wahrscheinlich was für die Denkmalpflege-Optimisten. (10.6.18)

Titelmotiv: Köln, Ebertplatz (Bild: Elke Wetzig, CC BY SA 4.0, 2018)

Wir brauchen unser Erbe

von Martin Bredenbeck

Die Fragen, was brauchbar ist und was man liebt, beantwortet jede Zeit immer wieder neu und anders. Man merkt das spätestens bei den Wiederentdeckungen im eigenen Kleiderschrank: “Das passt ja toll zu Karneval” (obwohl das Kleid 1975 keinesfalls für den Rummel gedacht war). Oder: “Das sieht immer noch [sic!] gut aus, das passt doch toll zu unserer Zeit.” Dass auch ein bestimmter Teil baukulturellen Erbes zur Brauchbarkeit zurückgefunden hat oder besser aktiv: zurückbefördert (und umdeklariert) wurde, das ist die Essenz einer Betrachtung der Entwicklungen von 1968 bis 1980.

Lauter versteckte Vorgaben

Die zeitweise verpönten stuckierten Altbauwohnungen, historistischen Blockrandbebauungen und üppig geschmückten Kultur- und Verwaltungsgebäude des 19. Jahrhunderts kamen wieder in Nutzung und in Mode. Beispielsweise für neue Wohn- und Lebensformen (z. B. Wohngemeinschaften) und ab den 1970er Jahren dann ja auch zunehmend renoviert und auf den neuen Stand gebracht. Kein Etagenklo mehr, sondern komfortable Badezimmer. Ich wüsste nicht, warum wir “natürlicherweise” unter Stuck wohnen sollten. Wir haben uns die Bauten des 19. Jahrhunderts – einer vergangenen Zeit und vergangenen Gesellschaft – schlicht und einfach wieder angeeignet. Und sie dabei umcodiert, für unsere Gegenwart tauglich gemacht. Vielleicht sehen wir dieses Erbe heute sogar bewusster als die damaligen Auftraggeber (die bekanntlich Stuck als Katalogware orderten) und Erstbezieher (für die die Hauptsache die Repräsentationswirkung ihrer Fassade gewesen sein mag, egal ob neugotisch oder neubarock).

Mit den Argumenten “zu teuer”, “nicht sanierbar”, “städtebaulicher Fehler” etc. kann man jedem baukulturellen Erbe den Garaus machen. Sobald das moralisierende Vokabular ins Spiel kommt, ist eine ziemlich niedrige Niveauebene erreicht. “Fehler”, “Missgriff” und dann: “Schande”, “Schandfleck” und “Bausünde” – da vermischen sich munter Architektur und Moral. Diejenigen, die Bauten und Planungen mit diesem Vokabular brandmarken, machen meines Erachtens eine unzulässige Vermischung von Kategorien und begehen dabei außerdem den logischen Fehler, mit versteckten Vorgaben zu arbeiten.

Wer entscheidet, was “funktioniert”?

Auch das Argument, etwas habe nicht funktioniert, halte ich für heikel. Es bringt ein Bauchgefühl zum Ausdruck, das ich für völlig akzeptabel halte. Aber es kann eigentlich keine Begründung für einen Abriss sein. Denn “Funktionieren”: Für wen und als was und wie misst man das? Und wer misst? Wird mit den Füßen abgestimmt oder mit Leserbriefen oder der Zahl von Drogentoten? Wie valide sind solche Aussagen überhaupt?

Drogenkriminalität ist jedenfalls kein Gradmesser für Qualität von Architektur. Ob das Zeug vor einem neugotischen Hauptbahnhof vertickt wird oder vor einem brutalistischen, dürfte den Dealern herzlich egal sein. Bahnhofsplätze und abgesenkte Plätze mit U-Bahnzugang sind aber vielleicht auch kein gutes Beispiel, weil sie grundsätzlich immer und überall schwierig sind – eben weil sie die Mobilität fördern und weil sich das verschiedenste Gruppen zunutze machen. Und wenn die eine gesellschaftliche Gruppe (hier das Bürgertum) diese, sozusagen, biologische Nische freigibt, dann übernimmt eben eine andere gesellschaftliche Gruppe das Habitat, solange es ihr gelassen wird.

Für einen entspannten Umgang

Wiederkehrendes Muster in den aktuellen Diskussionen scheint mir Folgendes: Die Kritiker geben nicht an, welche Punkte sie für einen Fehler halten, sondern sie setzen die Fehlerhaftigkeit als vereinbart voraus. Normalerweise bezeichnet man sowas ab einer gewissen Dosierung als Populismus. Es geht dann weiter mit Argumenten wie “Man muss auch mal was Neues machen” oder “Wir müssen auch heute bauen dürfen”: Aber mal ehrlich – warum muss man eigentlich irgendwas? Auf der anderen Seite stehen die Denkmalschützer und versuchen, mit so viel Objektivität wie möglich und manchmal sogar weitschweifig zu begründen, warum etwas bedeutend ist.

Wenn wir uns nun zwischen diese Extreme stellen: Kommen wir zu einer entspannten Haltung im Umgang mit dem Bauerbe? Können wir nicht vermitteln, dass der Denkmalstatus keine Bedrohung ist für Entwicklung und moderne Nutzung? Täglich hören wir im Radio “den besten Mix”. Also, warum nicht auch in unserer Stadt dieses Rezept: Das Beste aus den 1960er, 70er und 80er Jahren und die größten Hits von heute. Das wäre auch für die Architekturdebatte das richtige Maß! Dass die Debatten neben den persönlichen Geschmäckern meist auch vom konkreten Pflege- oder eben Verwahrlosungszustand vieler Anlagen geprägt ist, ist ja lange bekannt. Auch dem könnte man entspannt begegnen: “Putzen und Benutzen” – das ist das Motto der Werkstatt Baukultur Bonn, und es gilt überall.

Wir erben unsere Vergangenheit

Europa feiert 2018 das Europäische Kulturerbejahr, in Deutschland mit dem schönen Motto “Entdecken, was uns verbindet”. Das ist auch die Geschichte vieler Städte als Ergebnis von Wiederaufbau und Umbau nach 1945. Das ist der Zeithorizont, mit dem die meisten heute Lebenden groß geworden sind. Alles andere sind schöne, schwarz-weiße Postkartenerinnerungen an die “gute alte Zeit”. Im Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hieß das ebenso schöne Motto: “Eine Zukunft für unsere Vergangenheit”. Gemeint waren damals ganz besonders die Anlagen des 19. Jahrhunderts. Heute ist “unsere Vergangenheit” auch die Zeit der 1950er bis 1980er Jahre. Von den Studentenprotesten 1968 bis zur Möglichkeit für Frauen, ohne Einwilligung ihres Ehemanns einem Beruf nachzugehen, 1977: Das ist unsere Vergangenheit, und deren Erbe sollten wir uns stellen. (10.6.18)

Der Text von Martin Bredenbeck entstand als persönliche Einleitung zum Vortrag am 4. Juni 2018 im Domforum Köln in der Jahresreihe des Architektur Forum Rheinland.

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