Über die Zukunft des alten Saarbrücker Finanzamtes wird seit Jahren diskutiert. Das Land möchte das sanierungsbedürftige Gebäude abreißen lassen – dies steht aber unter Denkmalschutz. Jetzt sieht es aber so aus, als würden tatsächlich bald die Bagger anrückenen: Der Ministerrat der SPD-Landesregierung hat entschieden, dass die Entscheidungsgewalt hierüber dem Bildungsministerium übertragen wird – obwohl eigentlich das Landesdenkmalamt zuständig ist. Das klingt nach Handstreich, doch tatsächlich ist dieses Vorgehen zulässig. Im Denkmalschutzgesetz heißt es, dass das Ministerium dann zuständig ist, wenn eine Einigung zwischen Denkmalamt und Ministerium nicht möglich sei. Diese Situation sieht man nun eingetreten.
Die Abrisspläne waren schon zu Zeiten der Vorgängerregierung aus SPD und CDU aktuell, dennoch kritisieren die Christdemokraten das Vorgehen nun. Dass man dem Landesdenkmalamt in einer Nacht- und Nebelaktion die Zuständigkeit entzogen habe und das Ministerium entscheide, schaffe einen Präzedenzfall, so die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Jutta Schmitt-Lang. Nun soll noch der Landesdenkmalrat gehört werden, aus dessen Reihen allerdings zuletzt Kritik an den Plänen zu hören war. Nach dem Willen der Landesregierung soll nach dem Abriss ein Bürogebäude entstehen. Das Anfang 2021 geräumte Finanzamt an der Saar wurde von 1949 bis 1952 nach Entwurf von Regierungsbaurat Friedrich Karl Rheinstädter und des Baurats und Ingenieurs Walter Wundrack errichtet. (db, 3.5.24)
Saarbrücken, Ex-Finanzamt (Bild: AnRo0002, CC0)