Es gibt Sorgenkinder, die eine:n über Jahrzehnte begleiten. Die Frankfurter Matthäuskirche gehört dazu, und St. Mauritius in Saarbrücken. Erstere steht noch, letztere auch. Noch, denn in Saarbrücken wird ein Abriss nun sehr wahrscheinlich. Das Oberverwaltungsgericht hat nun den Denkmalschutz für St. Mauritius aufgehoben. Der 1956 geweihte Bau entstand nach den Entwürfen der Architekten Albert Dietz und Bernhard Grothe, die farbige Betonglasgestaltung stammt vom Künstler Boris Klein. Schon in den 1990er Jahren diskutierte man vor Ort über die Zukunft der Kirche, 2003 schließlich wurde sie profaniert. Auf eine Interimsnutzung als Übungsraum der Musikhochschule folgte der Leerstand. Verschiedene Umnutzungs- oder Abrisspläne, u. a. für den Neubau eines Altersheims, scheiterten.
2021 konnte sich die Kirchengemeinde vor Gericht nicht mit ihrem Abrissvorhaben durchsetzen. Sie ging 2022 in Berufung und hatte nun, auf der Ebene des Oberverwaltungsgerichts, Erfolg. Mit der Aufhebung des Denkmalschutzes für St. Mauritius dürften auch die Pläne des Landesarbeitsgemeinschaft Tanz ad acta gelegt werden, die profanierte Kirche als Tanzzentrum zu nutzen. Denn mit dem Urteil dürfte eine finanzträchtigere Investorenlösung mit Abriss und Neubau auf die Kirche zukommen. Interessant ist die Begründung des Gerichtsurteils: Der Denkmalschutz erschwere mit seinen Auflagen den Verkauf. (kb, 24.3.24)