Die Baugenossenschaft VFV (Verein für Volkswohnungen) hatte geplant, die Münchener Wohnanlage Zechstraße (1911-1917) in den kommenden Jahren durch einen Neubau zu ersetzen. 2024 sollte der Abriss der insgesamt 152 Wohnungen starten, direkt danach wollte man mit dem Neubauprojekt starten. 2027 sollte es bezugsfertig sein. Den geplanten Abriss begründete der Verein in seinen Mitteilungen damit, dass sie Gebäude “bautechnisch verbraucht” seien. Mieter und Anwohner haben bereits früh Widerstand angekündigt, da sie in der Folge drastische Mietpreiserhöhungen fürchteten. Wohl ausgelöst durch eine Bürgeranfrage aus dem Herbst 2022 hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine vertiefte Prüfung der Denkmaleigenschaft durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege veranlasst. Die Bauvoranfrage der Genossenschaft wurde von der Lokalbaukommision bisher nicht beschieden. Wie das Denkmalnetz Bayern nun meldet, hat das Landesamt für Denkmalpflege jüngst die Denkmaleigenschaft erkannt, seit Kurzem ist die Wohnanlage in der Denkmalliste unter der Akten-Nr. D-1-62-000-10718 verzeichnet, das Benehmen ist derzeit noch nicht hergestellt.
Die Gesamtanlage Zechstraße mit ihren 6 Wohnhäusern wurde 1911-17 nach Planung und Entwurf des Münchener Bauunternehmens Heilmann & Littmann errichtet. Den Auftrag gab der Bauverein „Selbsthilfe“. Sie ist eines der wenigen erhaltenen Zeugnisse einer genossenschaftlichen Kleinwohnanlage in offener Bauweise für Arbeiter und Geringverdiener. Im hinteren Bereich steht auch noch ein ehemaliges, zentrales Badehaus (das nicht in der Denkmalfassung enthalten zu sein scheint). Die Bebauung folgt der kurz zuvor in Kraft getretenen Staffelbauordnung des Stadterweiterungsbüros von Theodor Fischer. Trotz Umbauten der 1970er Jahre ist die Anlage insgesamt noch weitgehend erhalten. Und dies bleibt sie nun aller Voraussicht nach auch. Vom einstigen Gewerbegebiet im Sendlinger Oberfeld ist hingegen fast nichts mehr übrig – bis auf diese einstigen Arbeiterwohnungen. (db, 27.3.23)