Nennen Sie es Kunst am Bau oder baugebundene Kunst oder architekturbezogene Kunst, in jedem Fall schlummern hier außergewöhnliche Stücke in einem oft besonders exponierten Umfeld. Denn diese Kunstwerke müssen sich tagtäglich im Praxistest bewähren. Oft ist unklar, wem sie eigentlich gehören, wer zuständig ist und wer den Spaß am Ende zahlt. Um die Erfassung und Bewahrung der „Kunst am Bau an Hochschulen“ kümmert sich seit zwei Jahren eine eigene Arbeitsgruppe, die sich aus den Expert:innen der Hochschul-Kustodien, aus Praktiker:innen aus Restaurierung und Erfassung und weiteren Fachleuten speist. Vom 16. November (ab 13 Uhr) bis zum 18. November 2023 (bis 14 Uhr) soll an der Universität Tübingen das zweite Werkstattgespräch zum Thema stattfinden. Unter dem schönen Titel „Kunst, die bleibt“ werden dafür mit einem Call for Papers aktuell noch Themenvorschläge gesucht.

Möglich sind diese (und viele weitere) Fragestellungen: Wie nehmen die Universitäten und Hochschulen ihre Kunst am Bau wahr, wie kümmern sie sich darum und mit wem arbeiten sie dafür zusammen? Wird schon bei der Ausschreibung und Vergabe von künftigen Kunstwerken deren späterer Erhalt mitgedacht? Gibt es lohnende Best-Practice-Beispiele? Und wie sieht es im Umgang mit bestehenden Kunstwerken mit dem Thema Nachhaltigkeit aus? Willkommen sind Vorschläge aus den Bereichen Hochschule und Bauverwaltung, von freiberuflichen Kunsthistoriker:innen, Restaurator:innen und Künstler:innen. Texte von max. 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) können bis zum 15. Juni 2023 gesendet werden an: michael.la-corte@uni-tuebingen.de oder lucas.rau@uni-tuebingen.de. (kb, 14.3.23)

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