Das wird spannend: Am 19. Mai veröffentlichte das hessische Landesamt für Denkmalpflege ein Gutachten, welches den Denkmalwert zentraler Bauteile der abrissgefährdeten Städtischen Bühnen Frankfurt bestätigt. Diese stehen damit formell unter Denkmalschutz. In der Vergangenheit bestand hierzu bei der Stadt Frankfurt Unklarheit. Planungsdezernent Mike Josef (SPD) sagte im Vorfeld der Abrissentscheidung vom Januar, die Grundlage seiner Arbeit und Entscheidung über das Gebäude basiere auf der Tatsache, dass das Schauspielhaus oder Teile davon nicht unter Denkmalschutz stünden. Dies ist aber nun nicht (mehr) zutreffend. Das Landesdenkmalamt wurde vorab nicht in die Planungen der Stabsstelle Städtische Bühnen einbezogen.

Durch das Gutachten steht nun das beühmte Wolkenfoyer unter Denkmalschutz, eine formelle Eintragung in die Denkmalliste ist nach Paragraph 11 des Hessischen Denkmalgesetzes dafür nicht notwendig. In Hinsicht auf die bislang unterlassene, nun aber erforderliche Kontaktaufnahme äußerte der hessische Landeskonservator Heinz Wionski: „Wir freuen uns darauf, im konstruktiven Miteinander Chancen und Möglichkeiten der Erhaltung und Integration der denkmalwerten Elemente zu erörtern und gemeinsam weitere Schritte zu entwickeln“. Wichtig sei, die geschichtliche Dimension des Standorts sowie das besondere Erhaltungsinteresse am Foyer als Rahmenbedingung in den Planungsprozess einzubringen. Eine Petition gegen den Abriss der Städtischen Bühnen hat inzwischen über 5300 Unterzeichnende. (db, 22.5.20)

Frankfurt, Städtische Bühnen um 1970 (Bild: Dontworry, CC BY-SA 3.0)

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