Im Österreichischen Burgenland gibt gute Nachrichten für den Denkmalschutz und für Freunde des Brutalismus. Das Hallenbad Neusiedl am See ist nach übereinstimmenden Berichten der Burgenländischen Volkszeitung (BVZ) und des Österreichischen Rundfunks (ORF) rechtmäßig Denkmal. Die Betreibergesellschaft des Bades und die Gemeinde hatten dies zuvor angezweifelt – und vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Amtes geklagt. Eine Bürgerinitiative hatte sich bereits für den Erhalt des Bades ausgesprochen. Die Richter ließen sich unter anderem durch Sachverständigengutachten von der architektonischen Qualität des 1977 eröffneten Baus überzeugen.

Sichtbeton und dunkles Holz prägen die Anlage, für die das Architekturbüro Stelzer & Hutter verantwortlich zeichnet. Allerdings setzte der Zahn der Zeit insbesondere der Holzkonstruktion arg zu. 2019 wurde das Bad aus statischen Gründen geschlossen. Das Erneuern der morschen Träger und Stützen ist unausweichlich. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Grundlage für eine behutsame Sanierung geschaffen. Dafür werden laut ORF etwa 6 bis 7 Millionen Euro veranschlagt. (mk, 1.12.20)

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