Die Kritik war laut, als der Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz in NRW vorgelegt wurde. Darin würden fachfremde Belange gestärkt (energetische Sanierung, Barrierefreiheit, …) und Fachvertreter geschwächt (aus der jetzigen formellen Benehmensherstellung der unteren Denkmalbehörden mit den Landschaftsverbänden (LVR/LWL) würde eine schlichte Anhörung). Zudem wollte man den Landesdenkmalbeirat (wenn auch nie umgesetzt, aber zumindest als Option vorgesehen) und den besonderen Schutz von Bodendenkmälern in Abbaugebieten aus dem Gesetz streichen.

Führende Verbände und Institutionen taten sich zum “Denkmal-Schutzbündnis” zusammen: die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e. V., der Verband der Restauratoren e. V., der Rheinische Verein e. V., der Westfälische Heimatbund e. V. und die Deutsche Burgenvereinigung e. V. Wenn denn eine Novellierung, so die Denkmalexperten im Bundesland, dann nur mit einem Mehr an Schutz für das (bau-)kulturelle Erbe. Nun zeigt sich das “Denkmal-Schutzbündnis” in seiner aktuellen Presseerklärung hoffnungsvoll. “Dass die nordrheinwestfälische Landesregierung die in die Kritik geratene Neufassung des Denkmalschutzgesetzes noch einmal überarbeiten will”, wird freudig begrüßt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungahmen vom Ministerium gesichtet. Vor dem finalen Beschluss über den Gesetzesentwurf sollen die Verbände erneut angehört werden. (kb, 5.10.20)

Landschaftspark Duisburg Nord (Bild: Carschten, CC BY SA 3.0, 2010)

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