Plötzlich Denkmaleigner
Mit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg fällt die 1960-65 errichtete “Blaue Moschee” in den Besitz des Staats.
Mit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg fällt die 1960-65 errichtete “Blaue Moschee” in den Besitz des Staats.
Keine modernen Haustüren mehr: Der Dortmunder Althoffblock (1914-1930) gilt nun als Denkmalbereich.
Über die “Gestaltungsmacht zivilgesellschaftlichen Bemühens um Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe” bei einem Drink debattieren.
Studierende aus Nürnberg und Berlin haben Entwürfe für die Zukunft des derzeit brachliegenden Elbtowers gestaltet.
Der Berggasthof auf dem Großen Inselsberg im Landkreis Gotha wird demnächst abgerissen.